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befähigung in der reinen Mathematik(§ 9 letzter Abſatz) zu fordern: Kenntnis der darſtellenden Geometrie bis zur Lehre von der Zentral⸗ projektion einſchließlich und entſprechende Fertigkeit im Zeichnen; Bekanntſchaft mit den mathematiſchen Methoden der techniſchen Mechanik, insbeſondere der graphiſchen Statik, mit der niederen Geodäſie und den Elementen der höheren Geodäſie nebſt Theorie der Ausgleichung der Beobachtungsfehler.
Mit Rückſicht darauf, daß in der angewandten Mathematik eine Lehrbefähigung nur für die erſte Stufe erteilt werden kann (§ 11 Abſatz 2), darf in geeigneten Fällen einem Bewerber, der den obigen Anforderungen nicht völlig genügt, die Lehrbefähigung noch zuerkannt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß dieſe bei der Entſcheidung über das Geſamtergebnis der Prüfung(§ 34) nur wie eine Lehrbefähigung für die zweite Stufe anzurechnen iſt.
§ 22. Prüfung in der Phyſik.
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Phyſik nachweiſen wollen, iſt zu fordern
a. für die zweite Stufe: Kenntnis der wichtigeren Erſcheinungen und Geſetze aus dem ganzen Gebiet dieſer Wiſſenſchaft, ſowie die Befähigung, dieſe Geſetze mathematiſch zu begründen, ſoweit es ohne Anwendung der höheren Mathematik möglich iſt; Bekanntſchaft mit den für den Schulunterricht erforderlichen phyſikaliſchen Inſtrumenten und Uebung in ihrer Handhabung;
b. für die erſte Stufe überdies: Genauere Kenntnis der Ex— perimentalphyſik und ihrer Anwendungen; Bekanntſchaft mit den grundlegenden Unterſuchungen auf einem der wichtigeren Gebiete der thoretiſchen Phyſik und eine allgemeine Ueberſicht über deren Geſamtgebiet.
§ 23. Prüfung in Chemie und Mineralogie.
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in Chemie
und Mineralogie nachweiſen wollen, iſt zu fordern a. für die zweite Stufe in der Chemie: Kenntnis der Geſetze der chemiſchen Verbindungen und der wichtigſten Theorien über ihre Konſtitution; Bekanntſchaft mit Darſtellung, Eigenſchaften und anorganiſchen Verbindungen der wichtigeren Elemente, mit ihrer Bedeutung im Haushalt der Natur und mit dem Wichtigſten aus der chemiſchen Technologie: Uebung im Experementieren; in der Mineralogie: Bekanntſchaft mit den am häufigſten vorkommenden Mineralien hinſichtlich ihrer Kriſtallform, ihrer phyſikaliſchen und chemiſchen Eigenſchaften und ihrer praktiſchen Verwertung, ſowie mit den wichtigſten Gebirgsarten; Uebung im Gebrauch des Mikroſkops; b. für die erſte Stufe überdies
in der Chemie: Eingehendere Bekantſchaft mit der anorganiſchen Chemie und mit denjenigen Verbindungen auf dem Gebiet der


