Die Noten-Scala ist:
I vorzüglich, II sehr gut, III gut, IV genügend.
In den Ziffern können Zwischenstufen ausgedrückt wer- den, wobei immer die vorangestellte Ziffer die Haupt-Noten- classe bezeichnet, zu welcher die Zwischennote gehört (II— III= sehr gut, III— II= gut).
Wer die Note IV nicht mehr erhalten kann, hat die Prüfung nicht bestanden. Wer die Prüfung dreimal nicht
bestanden hat, ist für immer von derselben ausgeschlossen.
§ 24.
In dem Prüfungszeugniss, welches jedem Examinanden auszufertigen ist, sind ausser der Gesammtnote auch die Note für die Vorarbeit und die Noten für die einzelnen Fächer aufzuführen.
Für diejenigen Kandidaten, welche in den hessischen Kirchendienst zu treten wünschen, beantragt die Fakultät bei Grossherzoglichem Ministerium des Innern die Zulassung zum Besuche des Predigerseminars zu Friedberg. Dem zu diesem Zweck für jeden einzelnen auszufertigenden Berichte ist eine
Abschrift des Prüfungszeugnisses beizugeben.


