Druckschrift 
Bestimmungen über die Promotionen bei der Großherzoglichen Landes-Universität zu Gießen / erlassen vom Großherzoglichen Ministerium des Innern am 16. August 1902
Entstehung
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Promotionsordnung für die philoſophiſche Fakultät zu Gießen

vom 22. Mai 1902.

Anderung vom 25. Mai 1905.

§ 22(Faſſung vom 25. Mai 1905).

Der Rektor hat alljährlich bis zum 31. Auguſt von den während der Zeit vom 15. Auguſt des vorhergehenden bis zum 14. Auguſt des laufenden Jahres auf Grund einer Bewerbung vollzogenen Promotionen dem Miniſterium des Innern zur Veröffentlichung durch die für alle deutſchen Univerſitäten eingerichtete Zentralſtelle Mitteilung zu machen, unter Benutzung eines vom Miniſterium vorgeſchriebenen Formulars

für jede einzelne Promotion.

Einzufügen in dieBestimmungen über die Promotionen bpei der Grossherzoglichen Landes-Universität zůu Giessen, Aus- gabe von 1902, zwischen Seite 34 und 35.

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12. 7. 1905. 470.