Promotionsbedingungen der philoſophiſchen Fakultät zu Gießen. Vom 19. November 1890.
§ 1. Als Promotionsfächer gelten: Philoſophie; Mathematik; Phyſik; Chemie; Mineralogie oder Geologie; Botanik; Zoologie; Geographie; Nationalökonomie; Forſtwiſſenſchaft; Landwirthſchaft; Geſchichte; römiſche, griechiſche, deutſche, romaniſche, engliſche, ſemitiſche, indiſche Philologie; vergleichende Sprachwiſſenſchaft des Indo⸗ germaniſchen.
Von dieſen Fächern ſind jedesmal drei zu verbinden, eines als Hauptfach, zwei als Nebenfächer. Die Wahl der Nebenfächer bedarf der Gutheißung der Fakultät.
§ 2. Der Bewerber hat nachzuweiſen, daß er an einem humaniſtiſchen oder Realgymnaſium die Reifeprüfung beſtanden und drei Jahre an ſtaatlichen Hochſchulen, davon mindeſtens drei Semeſter an Univerſitäten(oder der Akademie zu Münſter) ſtudiert hat.
Bei den Hauptfächern: Geſchichte, römiſche, griechiſche, deutſche, ſemitiſche, indiſche Philologie, vergleichende Sprachwiſſenſchaft des Indogermaniſchen— iſt das Reife⸗Zeugniß eines humaniſtiſchen Gymnaſiums und dreijähriges Univerſitätsſtudium unerläßlich, ebenſ wenn Philoſophie als Hauptfach mit einem dieſer Fächer verbunden werden ſoll.
Von Bewerbern aus nicht zum deutſchen Reiche gehörigen Ländern können auch andere Nachweiſe über die Vorbildung an⸗ genommen werden.
§ 3. Der Bewerber hat eine Abhandlung aus ſeinem Haupt⸗ fache(Diſſertation) vorzulegen und dieſelbe vor Vollzug der Promotion gedruckt in beſtimmter Form und Anzahl(§ 7) einzureichen.


