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Es entsteht d=e Frage nach den Lehr— kräften ür die Fortbildungsschule und ihre vorbi 1- dung.
Seither waren an der Fortbildungsschule aus- schließl ich Volksschullehrer im Nebenamt tätig. Diese Regelung die eimal ausreichend Sewesen sein mag, kann heute nicht mehr als genügend angesehen werden.— Ein Unterricht, wie er in den vorstehenden Ausführungen dargestellt ist, fordert Voraus- setzungen, denen in Nebenant in der Regel nicht aus reichend genügt werden kann Dieser Unterricht erfordert eine anz Kraft. Es genügt nicht, ihn von Lehrkräften erteilen zu 1as- sen, die ihre besten Eräfte durch die Aanforderungen im Haupt- beruf verbreucht L bon. Ferner: Nebenamtliche Lehrer können imer nur in den Nochmittagsstunden für den Fortbildungsschal- unterricht freigenescht werden. Der Nachmittag ist aber weder für Lehrer noch Schüler die geeignetste Unterrichtszeit.— Ganz besonders aber muß der hauptautläiche Lehrer aus er- 2.1 Shl ichenN Gründen gefordert werden Gerade weil in dieser Bezieuung wicatige Aufgeben vorliesen(ͤauf die oben mit Nachdruck hingewtesen ist„sSO1lten Männer in die Fortbil- dungsschule gestellt werden, die unverbraucht und mit dem gan- zen Genicht ihrer Persönlichkent wirken können
Dazu kormt: Ur Her r des 8S toO r„ zu werden, bedarf der betreffende Lehrer enger Fühlungnahme und genauer Einsicht in das Wirtschaftsleben im all geme inen und in deas Geschärtsleben an Platze im besonderen. Volkswirtschaft- liche Kenntnisse, insbescndere Kenntnis der zusamnenhänge un-
Sseres Nirtschaftstebens si nd unerüäißlich.-— Dazu muß gefordert werden, dass der Lehrer H er r der MothRho de
ist und eine ganz bestimte Einstellung auf die Arbeit in der Fortbildungsschule und guf ihre Schüler hat.— Die Arbeit in der Fortbi ldungsschule mufß nicht nur einen andern 8 6 01 F† dieten als in dor Volks schule sie muß auch von anderer Ar t sein.— Die Forderung nach hau ptantlichen Lehrern muß al so
aus einer ganzen Reihe gewichsiger Gründe gsstellt werden.
Es besteht kei. Zweifel, dass es Volksschulleh- rer gibt, die in Jahrelanger Arbeit in der Fortb ildungsschule die Voraussetzungen erworben baben und déen billigerweise zu sStellenden Ausprüclhlen Senügen Man sollte sie von inrer Volks- Schularboit frea machen und sie ausschließl-ch an doer Fort- bildungsschule verwenden:
Neben dem Volksschullehrer muß Jede andere geeignete Kraft w 1LKoOnmmen sein, die den nötigen Bildungss tand aufweist und den oben sufgoführten Voraussetzungen genügt.
Es ist wohl möglich, einen Dechniker in Pauhendwérkerklassen, Seprüfte Handelslehrer in Kaufmäinnische Klassen zu stellen.
Als 21e1 sollte aber eangstrebt werden, dass die betreffenden
Lehrer in H a u ptaut beschäftigt werden.
Auch die Schulgesetz— Novelle fordert den haupt- amtl ichen Fortbildungsschullehrer: Art. 17 hat in den Entwurf in der neuen Fassung dice Nendung:.. und(es ist) auf die Anstellung von Fortbildungsschullehrern im Hauptbenuf hinzu- wirken.— Es bosteht keoin Grund zu der Annahnne, dass der neue Schulgesetzentwurf diese Forderung fallen lassen könnte, Venn die Stadt also Jetzt schon zur Anst ellung von hauptamtl i¹— chen Lehrern schreitet, so kormt sie nur einer Einrichtung ent- gesen, die in kurzer Zeilt vom Gesetz verlangt werden wird.


