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Ich glaube hiernach nicht fehlzugehen, wenn ich die Mehrkoſten der Schwemmkanaliſation mit Nothausläſſen gegenüber dem vorliegenden Entwurfe auf mindeſtens 400 000 Mk. ſchätze.
Die Baudeputation hat den Schmickſchen Entwurf einer eingehenden Prüfung unterzogen, wobei namentlich die Vor arbeiten der Herren Geheimrath Profeſſor Dr. Gaffky und Stadtbaurath Schmandt als äußerſt ſchätzbare Unterlagen dienten, und im Verlaufe dieſer Prüfung einige minder erhebliche Aenderungen des Entwurfs in Vorſchlag ge bracht, welche auch von Herrn Schmick als vortheilhaft bezeichnet wurden und daher in vorſtehender Darſtellung berückſichtigt ſind.
Auf Grund aller Vorarbeiten empfiehlt die Baudepu tation die Herſtellung einer Entwäſſerungsanlage für die Stadt Gießen nach dem, auf Grund des Stadtverordneten Beſchluſſes vom 9. November 1899 vom Regierungs⸗Bau meiſter Schmick ausgearbeiteten Vorentwurfe mit der Maß gabe, daß
1. die Schmutzwäſſer vom Seltersberg unmittelbar zur Kläranlage geleitet und hier in einem beſonderen, hoch belegenen Becken gereinigt werden, ſo daß die Schmutzwäſſer dieſes Gebiets auch bei den höchſten Lahnwaſſerſtänden ohne künſtliche Hebung abfließen können,
2. für die Regenwaſſerſiele eine Regenmenge von 200 Liter für ein Hektar und eine Sekunde mit einem Dichtigkeitsgrad von 0,8 für die Altſtadt und 0,3 für die übrigen Stadttheile der Berechnung zu Grunde zu legen iſt,
3. für das Gebiet der Schwarzlach und des Gartfeldes zur Entlaſtung des Stadtringgrabens ein beſonderes Regenwaſſerſiel mit Ausmündung unterhalb der Lahn brücke auszuführen iſt, wodurch der geplante Ausgleich weiher entbehrlich wird,
4. die Kreuzung des Hauptſiels der Altſtadt mit der Wieſeck durch einen doppelten Dücker erfolgt,
5. die Kläranlage eine etwas größere Entfernung von
der Lahn erhält, und
22. Antrag der Bandepntation.


