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Ein Gießener Depositionsschein von 1773 / Otto Imgart
Entstehung
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ſchem Text) geſchilderte Brauch hielt man es an den anderen

Univerſitäten des heiligen römiſchen Reiches deutſcher Nation, wenn auch mit örtlichen Unterſchieden.

Die Depoſition war eine akademiſche Angelegenheit, auf die die Univerſität Wert legte. Durch den Dekan der philoſophiſchen Fakultät war ſie offiziell vertreten. Er abſolvierte, d. h. er ſprach den Deponierten vom Pennalismus frei, woher ſich der NRame Ab⸗ ſolutorium anſtelle der damals unbekannten Reifeprüfung erhielt. Erſt wenn der Deponent ſeine Urkunde über die vollzogene De⸗ poſition erhalten hatte, konnte er in die Matrikel eingetragen werden. Die rauhen Sitten des dreißigjährigen Krieges trugen weſentlich zur Verwilderung der akademiſchen Bräuche, zumal der Depoſition, bei. Kein Wunder, daß man wider den Pennalismus Sturm lief. Zu ſeinen ſcharfen Gegnern gehörten zumal die Landes⸗ regierungen, aber man wagte im dreißigjährigen Krieg nicht zu viel gegen ihn zu unternehmen, da man bei radikalem Vorgehen ein Sinken der hörerzahl an den Univerſitäten befürchtete. Auf Deranlaſſung des Marburger profeſſors Seurborn, der den Darm⸗ ſtädter Landgrafen(Marburg war damals darmſtädtiſch) für ſeine Ziele gewann, wandte man ſich 1633 an die Univerſität Witten⸗ berg, um eine gemeinſame Stellungnahme der lutheriſchen Uni⸗ verſitäten gegen den Pennalismus zu erreichen. Von dort ſchrieb man am 8. 5. 1633 an die anderen hHochſchulen, aber es kam zu keiner endgültigen Regelung, obwohl die Wittenberger beſtimmte Vorſchläge machten. Die Eiferſucht der Landesfürſten verhinderte ein einheitliches Vorgehen, ſelbſt die Wittenberger mußten von ihrem Vorhaben Abſtand nehmen. Nur Altdorf, Frankfurt(Oder), Roſtock und Marburg veröffentlichten 1630 die Geſetze gegen den Pennalismus.

Als nach dem weſtfäliſchen Frieden Profeſſor Feurborn wie⸗ der nach Gießen kam, nahm er hier ſeinen Kampf erneut auf, worin ihn die Darmſtädter Regierung unterſtützte. Am 1. 5. 1654 erließen die evangeliſchen Stände in Regensburg einen Reichs⸗ ſchluß gegen den Pennalismus, wobei Darmſtadt durch den Gieße⸗ ner Kanzler Juſt Sinold, genannt Schütz, vertreten war. Merk⸗ würdigerweiſe ſprachen ſich die Gießener Profeſſoren 1656 für den Pennalismus aus und erklärten ſich nur zu einer Beſeitigung der Mißſtände bereit, aber der Darmſtädter Landgraf war an⸗ derer Unſicht und zwang 1660 durch ein Edikt die Univerſität zum Umſchwenken, worauf man in Gießen durch einepennalismi abrogatio et profligatio den Pennalismus aufs ſchärfſte verur⸗ teilte. Es ging alſo auch anders, wenn man mußte. Indes wandte man ſich in einer erneuten Derordnung 1674 gegen ihn, behielt

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