Druckschrift 
Das Studium an der Ludwigs-Universität in Gießen an der Lahn / herausgegeben im Auftrage der Stadt Gießen ; zusammengestellt von Hans Fritz Schuster, Gießen ; Bilder von Winterhoff und Bürck
Entstehung
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Die bei der Abſtempelung der Ausweiskarte zu entrichtenden Beiträge für Krankenkaſſe, Unfallverſicherung, Beitrag zur Studentenſchaft, Sportamt, Stu⸗ dentenhilfe uſw. betragen zuſammen 29,10 RM.

Allgemeine Studiengebühr 85, NM. Die von prüfungsreifen Stu⸗ dierenden d. h. von Kandidaten, die die vorgeſchriebene Studienzeit voll zurläckgelegt haben, alſo prüfungsreif ſind und noch Semeſter zuſetzen wollen zu entrichtende allgemeine Studiengebühr beträgt 30, NM.

Das Vorleſungshonorar beträgt für die Semeſterwochenſtunde 3, RM., für Ubungen uſw. 4, RM. Ganztägige Praktika werden als 16, halbtägige als 8 Wochenſtunden berechnet.

Die Inſtitutsgebühren betragen bei llbungen, die nach Wochenſtunden an⸗ gezeigt ſind, 2, RM. für jede Wochenſtunde; bei llbungen, die als ganz⸗ oder halbtägige angeſetzt ſind, werden ſie vom Inſtitutsleiter beſonders feſtgeſetzt.

Wer an der Univerſität als Hörer ſtudiert, ſowie Hoſpitantinnen haben die allgemeine Studiengebühr, das Kolleghonorar und außerdem eine Ein⸗ ſchreibegebühr von 15, RNM. zu zahlen.

Gaſthörer haben neben dem für die betreffenden Vorleſungen zu zahlenden Kolleggeld lediglich eine Einſchreibegebühr von 3,60 RM. zu entrichten.

Bei verſpäteter Zahlung der Gebühren(Studiengebühren, Unter⸗ richtsgelder pp.) iſt eine Zuſchlagsgebühr von s8. RM. unabhängig von der Höhe des Reſtbetrages zu zahlen. Bei Nichtzahlung ordnet der Rektor die Streichung des Studierenden an.

Entrichtung des ⸗Kolleggeldes.

Das Kolleggeld iſt während der feſtgeſetzten Zeit(vgl. Terminkalender) vorm. 9 12 Uhr auf der Univerſitätsquäſtur, Bismarckſtraße 22, Zimmer 1, zu entrichten.

Auch diejenigen, die ein Geſuch um Gebührenermäßigung einreichen, haben ſich an die Termine zu halten. Eingezahlte Beträge werden bei etwaiger Ermäßigung entſprechend zurückvergütet.

Studierende, die Kolleggeld und Gebühren vor Beginn des Semeſters ent⸗ richten wollen, werden gebeten, das Poſtſcheckkonto der Univerſitätskaſſe, Frank⸗ furt a. M. Nr. 12608 oder das Konto bei der Commerz⸗ und Privatbank, Filiale Gießen, zu benützen. Die Quäſtur gibt während der Ferien auf An⸗ frage auch ſchriftlichen Beſcheid über die Höhe der Honorare.

Geſuche um Gebührenermäßigung können nur von würdigen und be⸗ dürftigen deutſchen und gleichgeſtellten Studierenden in der von der Univerſität angegebenen Zeit bei dem Studentenwerk, e. V., Leihgeſterner Weg 16, vorm. 912 Uhr, eingereicht werden. Nach dieſem Zeitpunkt einge⸗ reichten Geſuchen oder ſolchen mit unvollſtändigen Un⸗ terlagen kann nicht nähergetreten werden.