Vorſchriften über Immatrikulation, Fortſetzung der Studien und Exmatrikulation.
Immatrikulationen können nur noch während der Immatrikulationsfriſt beantragt und vorgenommen werden. Dies hat im Univerſitätsſekretariat, Bismarckſtr. 22, Zimmer 14, 2. Stock, von 9— 12 Uhr zu geſchehen. Außerhalb der angegebenen Zeiten dürfen weder Neuaufnahmen noch Rückmeldungen zum Studium(ſiehe unten!) entgegengenommen werden.
Zur Immatrikulation ſind vorzulegen:
a) Geburtsſchein mit Ahnennachweis bzw. Ahnenpaß(bei Verheirateten auch
für den Ehepartner),
b) Reifezeugnis,
c) Zeugniſſe über praktiſche Tätigkeiten,
d) polizeiliches Führungszeugnis,
e) bei Zugehörigkeit zur NSOAP. oder NS.⸗Verbänden: Nachweis der
gegenwärtigen oder früheren Mitgliedſchaften.
Studierende SA., SS. und HJ.⸗Angehörige haben bei ihrer Immatriku⸗ lation eine Beſcheinigung des für ſie zuſtändigen Standartenführers bezw. Bannführung des Hochſchulortes vorzulegen, aus der hervorgeht, daß ſie ſich ordnungsmäßig bei ihrer Einheit zur Dienſtleiſtung Rearlder haben.
1) Beſcheinigungen über abgeleiſteten Arbeits⸗ oder Landdienſt, Landhilfe
oder ſtudentiſchen Ausgleichsdienſt,
g) ein Meldebogen, der beim Sekretariat erhältlich iſt,
h) die Abgangszeugniſſe bereits beſuchter Hochſchulen,
i) 2 Paßbilder(nicht zuläſſig in irgendeiner Uniform der Partei oder ihrer
Unterorganiſationen).
Stammhochſchule. Alle Studenten und jede Studentin, die ſich erſtmalig an einer deutſchen Univerſität, Techniſchen Hochſchule, Landwirtſchaft⸗ lichen Hochſchule, Handelshochſchule, Tierärztlichen Hochſchule einſchreiben laſſen, ſind verpflichtet, in den erſten drei Studienſemeſtern an dieſer Hoch⸗ ſchule(Stammhochſchule) zu verbleiben.
Die Geſuche von Ausländern um Zulaſſung zum Univerſitätsſtudium ſind rechtzeitig unmittelbar an die Univerſität zu richten. Beizulegen iſt eine beglaubigte Überſetzung des Schulabgangszeugniſſes. Alle näheren Auskünfte erteilt der Vorſitzende der Akademiſchen Auslandſtelle der Univerſi⸗ tät Gießen, e. V., Ludwigſtr. 19, II(Fernruf 2484). Die Sprechſtunden des ſtudentiſchen Leiters der„Akademiſchen Auslandſtelle“ ſind aus den Anſchlä⸗ gen erſichtlich.
Friſteinhaltung. Iſt innerhalb der angegebenen Friſt eine perſönliche Beantragung der Immatrikulation oder Studien⸗Rückmeldung nicht möglich, ſo muß ſie auf ſchriftlichem Wege unter Angabe des Hinderungsgrundes recht⸗ zeitig vorgenommen werden. Verſpätet eingehende Anträge oder Meldungen können mit Rückſicht auf einen geordneten Geſchäftsverkehr unter keinen Um⸗ ſtänden Berückſichtigung, ſondern erſt zur Meldefriſt des nächſten Semeſters Erledigung finden.
Gebühren und Kolleggelder. Aufnahmegebühr:
a) bei erſtmaliger Einſchreibung 25,— NM., b) bei wiederholter Einſchreibung 15,— NM.
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