mäßigen Studium gehört. Dieſe Vorleſungen werden im ganzen Reich im ſelben Semeſter gleichzeitig geleſen. Dadurch iſt es dem Studenten der Rechtswiſſenſchaft ermöglicht, die Univerſität für ſein Studium frei auszuwählen. Nirgends braucht er zu befürchten, daß die für ihn erforderlichen Vorleſungen vielleicht gerade nicht gehalten werden.
Im einzelnen ſieht die Studienordnung folgende Vorleſungen für die einzelnen Semeſter vor:
Erſtes Semeſter(Winter):
*. Deutſches Recht(Einführung in die Rechtswiſſenſchaft),
** Volk und Staat(Allgemeine Staatslehre, Politik), Vorgeſchichte,
** Germaniſche Rechtsgeſchichte(bis etwa 14. Jahrh.), Sippenforſchung,
*„Familie(Recht der natürlichen Perſonen, Familienrecht außer Familiengüterrecht, Grundgedanken des Erbrechts),
*„ Deutſches Wirtſchaftsleben(Einführung in das wirtſchaftliche und ſoziale Verſtändnis der Gegenwart).
5weites Semeſter(Sommer):
Volk und Kaſſe(nicht rechtswiſſenſchaftliche Vorleſung),
*„ Bauer(Bedeutung des Bauerntums für Raſſe und Volk, Auf⸗ bau des Reichsnährſtandes und Erbhofrecht), Volkskunde,
Politiſche Geſchichte,
„Verfaſſungsgeſchichte der Neuzeit(Entwicklung des ſog. öffent⸗ lichen Rechtes vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegen⸗ wart),
** Vertrag und Unrecht(vertragliche und deliktiſche Haftung, Vertragslehren des Allgemeinen Teils des BGB., allgemeiner Teil des Schuldrechts, Geſchäftsführung, ungerechtfertigte Be⸗ reicherung, unerlaubte Handlung),
*Volkswirtſchaftslehre(Allgemeine Volkswirtſchaftslehre, Theo⸗ retiſche Nationalökonomie).
Drittes Semeſter(Winter):
** Verfaſſung(Staatsrecht),
*„ Verbrechen und Strafe(Strafrecht),
* Boden(nicht erbhofgebundene Liegenſchaften in obligatoriſcher, dinglicher und verfahrensmäßiger Beziehung),
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