lichen Werten an allgemeiner Bildung zu ſchürfen, um für ſein ſpäteres Leben, das er ja meiſtens fern von geiſtiger Anregung bietenden Plätzen zu verbringen hat, durch eigene Weiterbildung mit dem geiſtigen Leben ſeines Volkes in Verbindung bleiben zu können.
Der neue Studienplan iſt ſo geordnet, daß an allen deutſchen forſtlichen Hochſchulen die gleichen Vorleſungen für die einzelnen ſieben Studienſemeſter gleichzeitig gehalten werden. Hierdurch ſoll den Studenten ein Wechſel der Hochſchule erleichtert werden. Dabei iſt zu berückſichtigen, daß die erſten drei Semeſter nach den Anord⸗ nungen der Reichsſtudentenführung möglichſt an der gleichen Hoch⸗ ſchule verbracht werden ſollen, um die Kameradſchaftserziehung zu ermöglichen. Für den Wechſel der Hochſchule ſtehen alſo in der Hauptſache das 4. und 5. Semeſter zur Verfügung. Die letzten zwei Semeſter werden zweckmäßigerweiſe dort verbracht, wo der Studierende ſein Abſchlußerxamen abzulegen gedenkt. Dieſes kann nur an einer Hochſchule des Landes abgelegt werden, in welchem der Anwärter ſpäter Anſtellung finden will.
Während des Vor⸗ und Jachſtudiums ſoll der Student außer den eigentlichen Prüfungsfächern noch ein Wahlprüfungsfach hören und eine Prüfung darin ablegen. Die Wahlprüfungsfächer werden von der Hochſchule beſtimmt.
Studierende der Forſtwiſſenſchaft, die zur Laufbahn des höheren Forſtdienſtes nicht zugelaſſen ſind, können die Vor⸗ und Fachprüfung zuſammen mit den Staatsanwärtern in Gießen ablegen. Stu⸗ dierende, die die Vor⸗ und Fachprüfung beſtanden haben und zur Laufbahn des höheren Forſtdienſtes nicht zugelaſſen ſind, können auf Grund der abgelegten Prüfungen die Bezeichnung„Diplom⸗ forſtwirt“ führen.
Nach Semeſtern geordnet, ſind folgende Fächer zu hören:
Die Prüfungsfächer ſind mit*, die Wahlprüfungsfächer mit** bezeichnet. Die nicht beſonders bezeichneten Fächer werden nicht ge⸗ prüft, ſind aber zu hören.
1. Semeſter(Winterſemeſter): Einführung in die Forſtwiſſenſchaft Deutſches Recht *Volk und Staat „Volk und Wirrtſchaft »Anorganiſche Chemie »Geologie I: Allgemeine Grundlagen »Allgemeine Botanik
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