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Die Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen / M. Biermer
Entstehung
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Die Großherzogl. Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen. 567

ist Hugo von Ritgen, der 1834 Professor wurde und 1880 in Gießsen starb, der bekannte Wiederhersteller der Wartburg, zu erwähnen. Der bei weitem berühmteste Lehrer der Ludoviciana war aber Justus von Liebig. Mit seinem Auftreten setzte eine neue Epoche der Hochschule ein, und sein chemisches Laboratorium, aus dem zahlreiche Chemiker ersten Ranges, wie Fresenius(Wiesbaden), Henneberg(Göttingen), A. W. Hofmann(Berlin), Kekulé(Bonn), Volhard(Halle), H. Kopp(Heidelberg) und Will, hervorgegangen sind, erlangte einen Weltruf und zog Studenten aus allen Kulturstaaten, namentlich auch aus England, Frankreich und Amerika, heran. Liebig lehrte in Gießen von 1824 52 und siedelte dann nach München über. Seine Schüler Kopp und Will haben ebenfalls in Gießen die Chemie(ersterer namentlich die physikalische Seite) erfolgreich

vertreten. 2. Gegenwärtiger Zustand(Sommer 1903).

Die Universität Gießen hat von jeher vier Fakultäten gehabt. Vorübergehend von 1777 85 bestand eine besondere 5konomische Fakultät und von 1830 51 eine katholisch-theologische Fakultät, die dann aufgehoben und durch das bischöfliche Klerikal- seminar in Mainz ersetzt wurde.

Der land- und forstwirtschaſtliche Unterricht ist mit der philo- sophischen Fakultät verbunden, der veterinär-medizinische in Form einer besonderen Abteilung mit der medizinischen Fakultät.

Die evangelisch-theologische Fakultät zählt gegenwärtig 5 ordentliche Professoren*), 1 außerordentlichen Professor, 1 Privat- dozenten und 1 Repetenten. Es besteht ein theologisches Seminar mit fünf Unterabteilungen und ein alttestamentliches Proseminar, ersteres seit 1867, letzteres seit 18830. Die jährlichen etatsmäßsigen Kosten der Seminare betragen rund 9000 Mark. Für die Leitung der verschiedenen Abteilungen des theologischen Seminars erhält jeder der fünf Abteilungsdirektoren eine jährliche Vergütung von 130 Mark und der Leiter des alttestamentlichen Proseminars eine solche von 500 Mark. Einen Universitätsgottesdienst gibt es ebensowenig wie ein Stift oder Konvilkt.

Die juristische Fakultät hat 5 Ordinarien*), 1 ordentlichen

Honorarprofessor(Kriminalist), 1 außserordentlichen Professor und

*) Stade, Kattenbusch(nach Göttingen berufen), Krüger, Baldensperger, Drews.

**) A. B. Schmidt, Leist, Biermann, Mittermaier, van Calker.