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Satzungen der Ortsgruppe Gießen des Deutschen Akademischen Assistenten-Verbandes
(O. G. des D. A. A. V.)
Entstehung
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§. 1.

Die O. G. gehört zum Landesverband Heſſen und durch dieſen zum Reichsverbande des D. A. A. V. e. V., Sitz Berlin, deſſen Satzungen ſie unterworfen iſt.

Der D. A. A. V. will die wiſſenſchaftlichen, beruflichen und wirtſchaftlichen Intereſſen der deutſchen akademiſchen Aſſiſtenten wahren und fördern.

Er iſt die anerkannte Berufsvertretung der an der Uni⸗

verſität arbeitenden Aſſiſtenten.

§ 2.

Ordentliches Mitglied kann jeder Aſſiſtent, Hilfs⸗, Volontär⸗ oder Privataſſiſtent u. ä. an einer Anſtalt oder bei einem Dozenten der Univerſität werden.

Ordentliche Mitglieder, die aus einer Aſſiſtentenſtelle ausſcheiden, gehören der O. G. weiterhin als außerordentliche Mitglieder an, die zwar keinen Beitrag zahlen, aber Sitz in den Vollverſammlungen haben.

§ 3.

Die Aufnahme erfolgt nach Kenntnisnahme der Satzungen und Abaabe einer ſchriftlichen Beitrittserklärung an den Vorſitzenden durch Ausſtellung einer Mitgliedskarte.

§ 4.

Jedes Mitglied, das eine vom Engeren Senat oder vom Landesamt für das Bildungsweſen verliehene Aſſiſtentenſtelle innehat, iſt in den Vollverſammlungen oder Verſammlungen ſeiner Fachgemeinſchaft ſtimmberechtigt.

Von den Mitgliedern, welche in ſonſtigen Aſſiſtentenſtellen tätig ſind, iſt jeweils nur eines an jedem Inſtitut als Vertreter dieſer Aſſiſtenten an dieſem Inſtitut ſtimmberechtigt.