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§ 6. Der Wahltag und das Wahlergebnis werden durch öffentlichen Anſchlag bekannt gegeben.
Angenommen und gewährleiſtet von den zurzeit beſtehenden
Korporationen der Gießener Studentenſchaft am. 11. April 1919
und anerkannt vom Geſamtausſchuß der Gießener Studenten⸗ ſchaft am 3. Juli 1919.
von Münchow'ſche Hof⸗ u. Univerſitäts Druckerei Otto Rindt Wwe., Gießen.


