Sinne der natürlichen Geſellſchaftsoroͤnung als einer Husleſe der Beſten, um ſo nachdrücklicher einzutreten, als gerade dieſe Rechte in der gegenwärtigen Entwickelung gefährdet erſcheinen. Daß ich damit nicht für irgend welche Herrenrechte eintreten will, brauche ich nach allem, was ich geſagt habe, nicht mehr hervorzuheben.„Die echten Sozialariſtokraten“— ſo hat es Otto Jimmon formuliert—„ſind allezeit eingedenk, daß ihnen nicht um ihrer ſelbſt willen eine bevorzugte Stellung einge⸗ räumt iſt, ſondern um der Geſamtheit willen, damit ſie ihre Rufgabe als Bahnbrecher und Leiter deſto beſſer zu erfüllen vermögen. Sie ſind die Schuloͤner der Geſellſchaft und haben für deren Wohl mit allen Kräften einzutreten.“
Und wieder fällt mein Blick auf Euch, meine jungen Kommilitonen. Aun möchte ich Euch nehmen, als hätten ſich die Pforten der Hörſäle ſchon hinter Euch geſchloſſen, als ſtün⸗ det Ihr in freigewähltem Beruf, in imt und Würden. In Jedem von Euch möchte ich den Ruserleſenen ſehen. Mag Euer Beruf Euch in kleine oder große FKreiſe führen, mögt Ihr wirken in einem Hogelsberger Dörfchen oder in der Groß⸗ ſtaöt, an Krankenhaus oder Fabrik, im Gerichtsſaal oder im Schulzimmer, als Uehrer, firzte, Rechtsanwälte, Pfarrer: Ihr ſollt das Salz der neuen deutſchen Erde werden. Das aber könnt Ihr nur, wenn Ihr gelöſt ſeid vom Bann der Vor⸗ urteile, der geſellſchaftlichen, der akademiſchen, vor allem aber der politiſchen. Es gibt eine akademiſche Regel, auf deren Unverbrüchlichkeit hinzuweiſen mir immer wieder wertvoll er⸗ ſcheint. Das iſt das Gebot: Du ſollſt nicht ſchwören auf die worte Deines Eehrers. In's Politiſche überſetzt heißt das: du ſollſt nicht ſchwören auf das Programm einer, leider muß ich ſagen: Deiner Partei. Es iſt für mich eine der drückenoſten Begleiterſcheinungen der gegenwärtigen Entwickelung, daß ſie mich, daß ſie ſogar Euch, die Ihr noch im Werden begriffen ſeid, zwingen will, Euch einer Partei zu verſchreiben. Wir wollen und ſollen mit eigenen flugen ſehen, denn nur wer mit eignen Rugen zu ſehen gelernt hat, kann den Befähi⸗ gungsnachweis ſeiner Führerſchaft erbringen.
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