II. Zentraleinrichtungen.
Die Zentraleinrichtungen wurden im Zusammenhang mit dem Neubau der medizinischen und Frauenklinik in den acht- ziger Jahren angelegt.
Es handelt sich dabei l. um die im Verwaltungsgebäude der medizinischen und Frauenklinik untergebrachte klinische Apo- theke, welche für sämtliche Kliniken liefert. Außerdem können dort die von den Direktoren der Kliniken für Privatpatienten verschriebenen Rezepte angefertigt werden, jedoch liegt eine Nötigung hierzu unter Ausschluß anderer Apotheken in Gießen oder auswärts keineswegs vor.
2. Für die elektrische Beleuchtung und die Heizung der medizinischen und Frauenklinik, sowie der Hautklinik, ferner des pathologischen und des hygienischen Institutes sowie der Zentralwaschanstalt sorgt eine Zischen diesen Anstalten lie- gende Zentrale. Von dieser bekommt auch die Klinik für psy- chische und nervöse Krankheiten ihr elektrisches Licht und Warmwasser. Die anderen Kliniken erhalten elektrisches Licht von der Stadt Gießen.
3. Für die Bedürfnisse der sämtlichen Kliniken ist eine staat- liche Zentralwaschanstalt vorhanden.
Die Verwaltung für die Innere, Frauen- und Haut-Klinik ist gemeinsam, ebenso die für die Chirurgische und Ohrenklinik. Im übrigen hat jede Klinik ihre besondere Verwaltung.
B. Sonstige medizinische Institute.
1. Anatomisches Institut.(Plan Nr. 0.)
Ein besonderer Lehrstuhl für Anatomie des Menschen be- steht in Gießen erst seit dem Jahre 1801. Bis dahin wurden, dem historischen Entwickelungsgang der deutschen Hochschulen entsprechend, Anatomie und Physiologie von dem gleichen Do- zenten so vorgetragen, daß der Unterricht im Winter im wesent- lichen anatomisch, im Sommer physiologisch war. Gießen ist
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