Anlage V.
Mit den vorstehenden Ausführungen genannter Ehrenmit- glieder stimmt auch ein Schreiben unseres in San Antonio(Texas) wohnenden a. H. Ernst Dosch vom 28. II. l. Jahres, das wir. ebenfalls gern zur Einsichtnahme vorlegen, vollständig überein. Dessen Kusserungen sind deshalb von besonderem Gewichte, weil, wie schon oben bemerkt, Dosch bei Niederlegung des S. C.-Pro- tokolls vom 10. V. 43 als erster Vertreter des unterfertigten C. C. im S. C. sass. Derselbe betont ausdrücklich, dass die Auf- fassung des ganzen in Frage kommenden Vorganges damals keine andere gewesen ist als die von uns jetzt vertretene und seit 50 Jahren geltende. Von„privaten Abmachungen zwischen Marko- mannia und Hassia“ ist auch damals nie etwas bekannt geworden.


