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Nr. 1 des S. C.-Protokolls vom 10. V. 1843„Hassia hat sich auf- gelöst und ihre Constitution ad acta gelegt“ gegenüber. Diesen Passus muss das Protokoll der a. H. a. H. der grün-weiss-roten Hassia einfach für„unrichtig““ erklären. Wir fragen, ist es möglich, dass eine Partei einseitig ein früheres S. C.-Proto- KG0OII, welches im Namen des ganzen dam aligen S. C. vom Sekretär des praesidierenden Corps unter- schrieben und beglaubigtist, einfach als unrichtig bezeichnen kann?
Wir verneinen das und bitten einen h. K. S. C. V. ergebenst, einstimmig dies auch zu verneinen. Wir haben das allein in der Sache entscheidende Protokoll des S. C. und damit die einzig rechtlige Grund- lage auf unserer Seite. Diese rechtliche Grundlagc, auf der wir stehen, ein S. C.-Protokoll wird uns entzogen, indem dasselbe von einem C. C., der Partei ist, einseitig als unrichtig bezeichnet. wird, und auf dieser Basis nimmt man uns dann unser gutes Recht. dass wir das älteste Corps sind d. h. maiorisiert man uns. Dagegen protestieren wir auf das Entschiedenste und lassen solche Gründe, wie die Constitution der alten Hassia befinde sich nicht wirklich bei den S. C.-Akten, sondern im Besitz der heutigen Hassia, absolut nicht gelten. Denn daraus weiter zu schliessen, dass sie damals vom S. C. nicht eingefordert worden sei, ist ab- solut unzulässig. Sie kann innerhalb der 50 Jahre auf tausend Arten wieder zu den Akten der Hassia gekommen sein. Ja selbst, wenn sie damals vom S. C. nicht abgefordert worden wäre, bewiese das noch gar nichts. Denn die protokollarische Constatierung im S. C., dass die Hassia ihre Constitution ad acta gelegt habe, ist die Hauptsache, nicht der Umstand, ob sie sich heute nun in der S. C.-Kiste oder in der Schublade von Hassias C. C.-Schrank be- findet. Weiter beweist es nichts, dass Hassia alle 5 Jahre einen Rheincommers abhält. Auch wir feierten früher das Stiftungsfest im August und auch alle 5 Jahre am Rhein. 50 Jahre feierte Hassia alle Jahre den 3. III. als Stiftungstag, dagegen alle 5 Jahre im August einen Alten-Herren-Commers am Rhein. Man wird leicht einsehen, dass der alle Jahre gefeierte Tag
*) Wir legen besondern Wert darauf, zu konstatieren, dass dieser Aus- druck„unrichtig“ in dem erwähnten Memorandum ausdrücklich gebraucht ist


