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Promemoria in Sachen des Altersstreites zwischen Teutonia zu Giessen einerseits und Hassia und Starkenburgia andererseits / der C. C. der Teutonia
Entstehung
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50 Jahre hindurch zu Recht bestanden, aus der Welt zu schaffen versucht, etwas näher zu betrachten. Was vorgebracht wird lässt sich in der Hauptsache in folgenden Punkten zusammenfassen:*)

Die Auflösung der alten Hassia damals war nur eine for- melle, keine faktische. Beweise

1. Die Constitution ist nicht ad acta gelegt worden, son-

dern befindet sich im Besitz der jetzigen Hassia.

2. Der Stiftungstag der alten Hassia, der 3. VIII. 1815, wird noch in einem alle 5 Jahre stattfindenden Rhein- kommers begangen, und die sämmtlichen seit 1815 activ gewesenen alten Herrn werden bis heute als solche geführt.

3. Name, Cirkel, Wahlspruch sind diejenigen der alten Hassia.

4. Für Markomannia war Aufgabe ihres Namens notwendig,

weil derselbe den Behörden verdächtig war.

5. Die alte Hessen-Kneipe ist beibehalten, nicht die Mar-

komannen-Kneipe bezogen worden.

6. Niemals ist im S. C. zu Protokoll gegeben worden,

dass Hassia den Stiftungstag der Markomannia annimmt. Der jetzige Stiftungstag der Hassia beruht auf privaten Abmachungen zwischen den beiden C. C. C. C. oder auf dem ÜUsus.

Entgegnung:Die Auflösung der alten Hassia war nur eine formelle, keine faktische. Dieser Satz ist, wie aus den Protokollen während des ganzen Streites ersichtlich, von Hassia zum Schlagwort gemacht worden. Dem stellen wir nur

*) Es muss betont werden, dass die folgenden 6 Punkte nicht in dieser Reihenfolge von Hassia als Beweise aufgestellt worden sind. Aber es war not- wendig, dieselben scharf formuliert aus den beiden von Hassia eingereichten Memoranda herauszuschälen, um eine übersichtliche Widerlegung im Einzelnen zu ermöglichen. Anmerkungsweise sei hier daranf hingewiesen, wie sowohl die beiden Memoranda als auch alles während des Streites von Hassia schriftlich Niedergelegte der logischen Schärfe wie auch einer praecisen Formulierung im Einzelnen entbehrt. Ein jeder, der die Schriftstücke liest, wird dies zugeben. Für uns war dieser Umstand ja höchstens nur angenehm und die Widerlegung, die schon ans sachlichen Gründen nicht schwer war, auch in formeller Hinsicht wesentlich erleichternd.