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Das Antoniterkreuz / von Richard Wünsch in Königsberg
Entstehung
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breiten. Dieſe wurden am 26. Juli formuliert, Punkt 10 enthielt die Anfrage ob nicht der Sarg mit gemahlten Schildern, nehmlich dem Wappen löblicher Univerſität, ſodann der vier Facultäten und des verſtorbenen Rectoris eigenen Wappen zu behängen'. Am 20. Auguſt die wirkliche Beerdigung hatte inzwiſchen in aller Stille ſtattgefunden entſcheidet der Kanzler ex speciali commissione Serenissimi zu dieſem Punkt ſo, daß das Tuch über den Sarg loco primario mit dem Anthoniter Creuz, unten zu Füßen mit des de- functi eigenen, auf beyden Seiten aber mit denen Wappen der vier Facultäten behangen werden ſolle'. Dementſprechend wird am 25. Oktober im Senate der Univerſität ein Beſchluß gefaßt wegen Mahlung des Antoniter Creutzes, hellblau, in Silber eingefaßt, in fahlen Gold' ¹). Auch der bei den Akten liegende Bericht über die Vorgänge bei der ſolennen Leichbegängnüs' erwähnt zweimal das Antoniterkreuz.

Aus dieſen Akten geht hervor, daß jenes Tau identiſch iſt mit dem dreiarmigen Kreuz, das der Orden der Antoniterherren zu tragen pflegte. Merkwürdig iſt, daß die Profeſſoren zuerſt von dem Univerſitätswappen ſprechen, daß die Darmſtädter Kanzlei dafür ſtillſchweigend das Wort Antoniterkreuz' einſetzt, und daß dieſe Korrektur von den Gießenern angenommen wird. Daraus muß man ſchließen, daß die Univerſität, weil ſie ein eigenes Wappen nicht beſaß ²), ſelbſt ſich das Antoniterkreuz zugelegt hatte; ferner, daß man in Darmſtadt dieſen Sachverhalt kannte und deshalb den Ausdruck Univerſitätswappen' vermied.

Für die Annexion des Antoniterkreuzes ſcheint den Anſtoß eine Schrift gegeben zu haben, die zehn Jahre vor jenem Begräb⸗ nis erſchien. In dem Univerſitätsprogramm von 1726(Universi- tatis Gissensis rector J. Conr. Arnoldi, SS. Theol. et Phil. D. ... de parallelismo Antoniani ordinis et rectoralis gissensis dignitatis verba facturus.. ad solemnem magistratus academici permutationem proceres civesque academicos.. invitat) ſtellt der damalige Rektor Arnoldi eine Beziehung der Univerſität zu den Antonitern her durch den Hinweis(S. 14), daß die Univerſität

¹) Dieſe knappe Beſchreibung iſt durch das Feſtzeichen von 1907 richtig interpretiert worden.

²) In den Privilegien der Univerſität vom 12. Okt. 1607(abgedruckt z. B. in der Univerſitätsſchrift Privilegia studiosorum gissensium.. explicata a rectore academiae Mich. Bernh. Valentini 1720 als Beilage B, S. 29 Abſ. 3) iſt nur von Fakultätsſiegeln, nicht aber von einem Univerſitätsſiegel die Rede