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Zeit des Erſcheinens der Broſchüre betrug 61, die Zahl der Neuimmatrikulierten in dieſem Sommerſemeſter iſt auf 32 gefallen, der prozentuale Rückgang iſt ſogar noch größer, als damals geſagt wurde, und Diejenigen, die mir widerſprochen haben, können ihre Zweifel kaum mehr aufrecht erhalten.
Bekanntlich iſt ebenſo, wie für die Ärzte, auch für die Tierärzte der Studiengang und das Approbationsweſen für das ganze Reich einheitlich geregelt. Bis zum 1. April 1903 galten folgende Beſtimmungen:
1. Ein ſiebenſemeſtriges Studium an einer tierärztlichen
Hochſchule;
2. Das Primanerzeugnis eines Gymnaſiums oder Real⸗
gymnaſiums, und
3. Die Ablegung zweier Examina, einer Vorprüfung
und einer Haupt-⸗ und Abſchlußprüfung.
Seit dem 1. April 1903 iſt eine wichtige Änderung in Kraft getreten. Die Zulaſſung zum Studium der Tierheil⸗ kunde iſt jetzt davon abhängig gemacht, daß der Neuzuinſkri⸗ bierende das Reifezeugnis eines Gymnaſiums, Realgymnaſiums oder einer Oberrealſchule beibringt; m. a. W.: Immaturi können als Veterinäre die Hochſchule nicht mehr beziehen. Im laufenden Sommerſemeſter hat die Gießener Univerſität 169 Veterinärſtudenten, davon 137 mit dem Primanerzeugnis. Es ſind alſo 81% der Studierenden dieſes Faches Immaturi und nur 19% Maturi. Wäre die neue bundesrätliche Prü⸗ fungsordnung wenige Jahre früher erſchienen und in Kraft getreten, ſo hätte Gießen nicht 169, ſondern nur 32 Veterinäre, und wir hätten auch in dieſem Semeſter den 1000. Studenten noch nicht erreicht. Die Geſamtfrequenz der Univerſität wäre ſtatt 1092 955. Die 137 immaturen Veterinäre, die wir in dieſem Sommerſemeſter haben, verteilen ſich alſo in der Haupt⸗ ſache auf das zweite bis achte Semeſter. Wenn der Studiengang regelmäßig durchgeführt und die Prüfungen wirklich nach ſieben Semeſtern abſolviert würden, ſo müßten die 137, von denen eben die Rede war, nach ſechs Semeſtern verſchwinden.


