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eigentlich dagegen wiederum von dem Herrn Kuhliſch und dem Herrn Dekan der hieſigen mediziniſchen Fakultät„Proteſt“ eingelegt werden.
4. Der Herr Einſender beſtreitet, daß das Maturitäts— examen zu den geſchichtlichen Grundlagen des deutſchen Uni⸗ verſitätsunterrichts gehöre, denn es ſei erſt 1788 eingeführt worden. Eine Inſtitution, die 114 Jahre alt iſt, erachte ich für eine hiſtoriſche, ebenſo etwa wie die allgemeine Wehrpflicht, die Abſchaffung der Leibeigenſchaft und des Zopfes. Jeden⸗ falls iſt das Abiturientenexamen faſt ebenſo alt wie die Tier⸗ heilkunſt als ſelbſtändige Wiſſenſchaft, die vorher nur gelegent⸗ lich durch Militärroßärzte ausgeübt wurde, ſonſt ganz vor⸗ wiegend in den Händen von Schmieden, Hirten und Dorf⸗ badern ruhte. Die erſte deutſche Tierarzneiſchule wurde 1778 in Hannover errichtet. Schon weniger hiſtoriſch iſt dagegen, daß dieſe Schulen„Hochſchulen“ ſind. Erſt 1887 iſt das ihnen zugeſtanden worden, und das„Zeugnis fürs Fach“ KReife⸗ zeugnis für Unterprima) beſteht auch erſt ſeit 1878.
5. Der Herr Einſender hält mich für einen heſſiſchen Partikulariſten, weil ich es aus verſchiedenen Gründen für bedenklich erklärt habe, daß die heſſiſche Landesuniverſität auf dem beſten Wege iſt, ſich zu einer der frequentierteſten und beliebteſten Bildungsſtätten für Veterinäre in ganz Deutſchland herauszuwachſen. Demgegenüber habe ich feſtzuſtellen, daß ich weder gebürtiger Heſſe bin, noch Partikulariſt. Die 5 Semeſter, die ich in Gießen wirke, haben nicht hingereicht, mich zum Partikulariſten zu machen. Aber ſeit 5 Semeſtern bin ich Großherzoglich Heſſiſcher Profeſſor der Staatswiſſenſchaften und habe in dieſer Stellung auch das Gebiet der Finanz⸗ wiſſenſchaft zu pflegen. Dieſer Lehrauftrag zwingt mich, den Heſſiſchen Finanzen, namentlich den Budgetverhältniſſen, meine fortgeſetzte und ernſte Aufmerkſamkeit zu widmen. Es iſt all— gemein bekannt, daß die Heſſiſchen Finanzen trotz ungewöhn⸗ lich ſtarker Anſpannung der Steuerbelaſtung zu wünſchen übrig laſſen, und daß Heſſen neuerdings mit einem nicht unerheb⸗


