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ein ebenſo nützliches Glied der Geſellſchaft ſein, wie jeder an dere, ſogar noch viel nützlicher. Seine Fortbildung für einen beſtimmten Beruf iſt notwendig, und kann nicht zu teuer erkauft werden. Aber er gehört nicht an die Univerſität, weil ſonſt die Gefahr entſteht, daß das allgemeine Bildungsniveau, das wir heben wollen, herabgedrückt wird. Die Univerſität muß eben ergänzt werden durch Fachſchulen in der verſchie— denſten Abſtufung, aber es wäre ſehr verfehlt, die verſchieden artigen Schul- und Erziehungsprobleme dadurch zu löſen, daß man alles ſinnlos unter eine Kappe bringt.
Ich gebe zu, daß das alles außerordentlich beſtritten iſt. Hier ſtehen ſich eben eine hiſtoriſch⸗konſervative Anſchauung und eine radikal⸗reformatoriſche unverſöhnlich gegenüber, und zudem kommen neben theoretiſchen Geſichtspunkten auch noch manche andere weniger ideale, die ich aber hier lieber nicht berühren möchte, in Frage. Verwunderung muß es immerhin erregen, wenn ſich gelegentlich Mediziner für die Gleichberech⸗ tigung immaturer Tierarzneiſchüler erwärmen, nachdem ſich die Mehrheit der mediziniſchen Fakultäten ſo hartnäckig gegen die Zulaſſung der Realſchulabiturienten geſträubt hat. Als die Techniſchen Hochſchulen das Promotionsrecht bekommen ſollten, hat die Mehrzahl der deutſchen Univerſitätsſenate da⸗ gegen proteſtiert. Ich war damals bereits Senatsmitglied an einer anderen Univerſität und habe die ebenſo einſeitige wie ausſichtsloſe Proteſtbewegung nicht mitgemacht, vielmehr den Standpunkt vertreten, daß es ſachlich vornehmer ſei, den Tech⸗ niſchen Hochſchulen, die in ihrer Art Ebenbürtiges leiſten, dasjenige zuzugeſtehen, worauf ſie ſich mit der Zeit unzweifel⸗ haft Anrecht erworben haben. Man kann, wie geſagt, ſolche Anſichten, wie ich ſie hier vertrete, mit mancherlei guten Gründen bekämpfen. Es ſind eben Anſichten und nichts an⸗ deres. Aber durch Proteſte allein, ſelbſt wenn ſie auf ein⸗ mütigen Beſchlüſſen großer und berühmter Fakultäten beruhen, wird garnichts ausgerichtet. Man beweiſe mir überzeugend, daß das Reifezeugnis einer Vollanſtalt nicht notwendig für


