Eingabe des Dorſtandes der Starkenburger lutheriſchen Konferenz an das Hroßh. Oberkonſiſtorium.
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An Großh. Oberkonſiſtorium.
Seit Jahren bildet§ 3 Abſ. 2 des Kirchengeſetzes vom 11. Juli 1879(die Dienſtpragmatik für die Geiſtlichen der Evangeliſchen Landeskirche des Großh. Heſſen betreffend) für weite Kreiſe unſerer Landeskirche den Gegenſtand ernſter Bedenken und ſchwerer Be⸗ ſorgnis. Es ſind nicht nur die auf dem Boden der in unſerer Landeskirche zu Recht beſtehenden Bekenntniſſe treu arbeitenden Geiſtlichen, es ſind nicht minder auch viele Gemeinden, und es ſind auch viele Patrone, welche in eine Notlage durch die ſtarre Hand⸗ habung dieſes Paragraphen gebracht werden.
Es iſt ein unerträglicher, weil unſere Gewiſſen ſchwer be⸗ drückender, Zuſtand, daß die theologiſche Fakultät der Landes⸗ univerſität Gießen, aller Vorſtellungen und Bitten ungeachtet, in ihrer nun ſchon ſeit Jahrzehnten beſtehenden Zuſammenſetzung ſich geweigert hat, auch poſitiv gläubige, auf dem Boden der in unſerer Landeskirche geltenden reformatoriſchen Bekenntniſſe ſtehende Profeſſoren zu berufen, obwohl die Kirchenbehörde wiederholt von einer Gleichberechtigung der Richtungen in Heſſen geſprochen hat. Woher aber ſollen bekenntnistreue Gemeinden ihre Geiſtlichen er⸗ halten, wenn die in Gießen ſtudierenden Söhne unſeres Landes dort nur die moderne Theologie hören können? Es bedeutet dies ſchließlich geradezu ein Aushungern der altgläublgen Gemeinden unſeres Landes, und dieſe Züchtung einer modernen Reinkultur will mit dem gerade in unſerem Lande ſo hoch gehaltenen Prinzip der Toleranz und des Liberalismus nicht übereinſtimmen. Wir können es keinem gläubigen Vater verdenken, wenn er ſeinen Sohn nicht ſolchen Lehrern anvertrauen will, welche ihre Aufgabe dahin präziſiert haben, daß ſie in die Seelen der jungen Theologen das Gift der modernen Wiſſenſchaft träufeln müſſen, um ſie dadurch inmun zu machen, ſelbſt auf die Gefahr hin, daß der eine oder der andere dabei verloren geht. Wir verſtehen es vollkommen, wenn ein Vater um ſeines Gewiſſens willen ſeinen Sohn auf einer an⸗


