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anerkannt wird, darf er von dem Bewerber Opfer an Kraft und Zeit, vielleicht vergebliche Opfer, for- dern, die der Einzelne sich zu vergegenwärtigen Zeit hat, ehe er sich anschickt, sie zu bringen.
Man hat nur festzuhalten, daſs niemand dazu gezwungenist, namentlich nicht aus praktischen Rücksichten. Praktische Qualificationen sollen sich an die Staatsexamina knüpfen. Wo aber der Doctor- grad als eine Art Surrogat für das Staatsexamen, als ein geringeres, immerhin aber noch ausreichendes Qualificationsattest angesehen und dem gemäls ertheilt wird,— da besteht ein Miſsstand, welcher nicht als Ar- gument in die Besprechung sich eindrängen darf, dessen Beseitigung vielmehr als selbstverständlich hingestellt werden muſs, ehe die Betrachtung weiter fortschreiten kann.
Verfolge ich nun weiter den Einfluſs und die Bedeutung der Dissertation für den Studiengang, so will ich freilich nicht leugnen, daſs auch die For- derung überspannt werden kann. Eine Universität, die z. B. das Glück hat, viele an und für sich werth- volle Dissertationen ins Leben zu rufen, wird leicht diesen absoluten Werth zum Malsstab ihrer Forderung machen und mit dem unter anderen Verhältnissen genügend erscheinenden specimen eruditionis nicht zufrieden sein. Das ist nicht nur berechtigt, sondern sogar natürlich, denn dieser Forderung wird wohl immer auch die höhere Leistungsfähigkeit zur Seite stehen.
Es scheint mir darum von dieser Seite her die Einrichtung selbst ernstlichen Bedenken nicht zu-


