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Zur Geschichte der medizinischen Fakultät der Universität Gießen / von Prof. Dr. Sommer und Priv.-Doz. Dr. Dannemann in Gießen
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einzelner

München. 1.3. Nase, a, Bron- Se pe-Seyler, be erli arm(inne- tt, Dresden. nen. Geh. 8. Harn- llorgane. iche Ge⸗ H. Fritsch- h. Rat Prof. E. AHülle.

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Sonderabdruch aus der Deutschen Medizinischen Wochenschrift 1907, No. 31. Redakteur: Prof. Dr. Jul. Schwalbe.

Zur Geschichte der medizinischen Fakultät

der Universität Gießen.

Von Prof. Dr. Sommer und Priv.-Doz. Dr. Dannemann in Gießen.

Die Gründung der Universität Gießen im Jahre 1607 ist ein Resultat bestimmter kulturgeschichtlicher Verhältnisse, mag sie auch zunächst bei oberflächlicher chronologischer Betrachtung der Vor- gänge nur als die Folgeerscheinung einer teilweise aus konfessio- nellen Differenzen herzuleitenden Uneinigkeit der Erben des kinder- 10s 1604 zu Marburg gestorbenen Landgrafen Ludwig von Hessen anzusehen sein. Ludwig V. zu Darmstadt und Moritz zu Kassel, die Neffen dieses Sohnes Philipps des Großmütigen, waren von ihm im Destamente zu gleichen Teilen bedacht, jedoch mit der Be- stimmung, daß keine Aenderung in Religionsangelegenheiten in Kirchen und Schulen getroffen werden solle. Moritz war mit dem Erbe zufrieden, wohingegen Ludwig, dem zwei jüngere Brüder zur Seite standen, nur mit Widerstreben sich in die Sachlage fand. Hatte er doch für Darmstadt auf drei Viertel des Erbes gehofft und erwartet, daß der allein, ohne Geschwister dastehende Vetter nur eines erhalten werde. Dieser hatte jedoch die Hälfte be- kommen und dazu noch die Landesuniversität des hessischen Ge- bietes, auf die Ludwig eher Ansprüche zu besitzen glaubte. Be- strebt, seine Territorien zu erweitern und eine Machtstellung im Reiche zu gewinnen, lag ihm doppelt am Besitz einer Universität, ja, die Gewinnung einer solchen mußte ihm sogar als eine politische Notwendigkeit erscheinen. Grollend sah er seine Pläne gefährdet und appellierte an einAustragsgericht, das jedoch im November 1604 Marburg Moritz zusprach, beiden hessischen Linien dagegen die Verwaltung der Hochschule übertragen wissen wollte.

Lag einerseits in dieser Entscheidung eine große Gefahr, die den Konflikt jederzeit beim Auftauchen irgendwelcher Zwistigkeiten heraufbeschwören konnte, so mußte sie anderseits doch den Plänen

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