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Der Gießener SC. im Jahre 1848 / F.
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d zuſammen, der die Aufgabe hatte, die nähere Ver⸗ knüpfung der deutſchen Corps untereinander anzu⸗ bahnen. Es ſollte dadurch den Auflöſungstendenzen der Gegenwart, die an verſchiedenen Stellen das Gefüge des corpsſtudentiſchen Corporationsweſens zu zerbröckeln begannen, entsegen gewirkt werden. Uebrigens war eine ſolche Zuſammenfaſſung der einzelnen Corps auch durch andere Umſtände geboten, als die Zeitereigniſſe es waren. Die unumſchränkte Souverainetät, deren die Seniorenconvente ſich bis dahin erfreuten, hatte doch auch ihre Schattenſeiten. Dieſe traten bei Zwiſtigkeiten innerhalb eines SC., wie ſie im Laufe der vierziger Jahre in Gießen verſchiedentlich vorgekommen waren, recht empfindlich

Der unterliegende Theil hatte dabei ge⸗

hervor. Miederlage noch

wöhnlich neben dem Aerger über die die peinigende Empfindung, daß er von einer feindlich geſinnten Gegenpartei aus Malice majoriſirt worden fei; die Conſequenz war dann der Austritt aus dem Corpsverbande. Eine den ſchwebenden Streitfragen unbetheiligt und unbefangen gegemüberſtehende ſchieds⸗ richterliche Oberinſtanz war das einzige Mittel, der⸗ artige Uebelſtände bei Seite zu ſchaffen. Aehnlich lag die Sache bei Mißhelligkeiten, die zwiſchen Corps oder Seniorenconventen verſchiedener Hochſchulen aus⸗ brachen. So kam es z. B. zwiſchen Gießener und

Marburger Corpsſtudenten ehedem ſehr vielfach zu Differenzen, über deren Begleichung ſich die betreffenden Corps nicht zu einigen vermochten. Am Anfans der vierziger Jahre hatten darum die beiderſeitigen Seniorenconvente von ſich aus ein Schiedsgericht conſtituirt, das chrere Semeſter hindurch ſeines Amtes waltete.Gleiche Verhältniſſe lagen zweifel⸗ los allenthalben vor; ſie bildeten ebenfalls einen Anlaß, aus welchem heraus jene folgenreiche Zu⸗ ſammenkunft in Jena erwuchs. Die Anregung ging von heidelberg aus; als der eigentliche Vater des Unternehmensiſt der bekannte Vandalenſenior v. Kling⸗ graeff anzuſehen.) Vielleicht ſtammt von ihm der eingehende Bericht über die Zuſammenkunft in der Allgemeinen Studentenzeitung von 1848, den das oben namhaft gemachte Werk der Gebrüder Keil erwähnt und auszugsweiſe wiedergibt. Am 15. Juli verſammelten ſich nach dieſem Berichte an dem ge nannten Orte die Vertreter der Seniorenconvente von elf Univerſitäten. Halle hatte kurz vorher die Frage aufgeworfen, ob nicht jedes einzelne Corps einen eigenen Vertreter abordnen ſolle, doch war die An⸗

8*) Dgl. Das Corpsleben in Heidelberg während des neun⸗ zehnten Juhrhunderts. Feſtſchrift zum fünfhundertjährigen Jub. täum der Univerſität. Im Zelbſtverlag des 8C. Heidel⸗ berz306.

egung zu ſpät gekommen, als daß ihr noch hätte Folge gegeben werden können. So erhielt jede der vertretenen Univerſitäten bloß eine Stimme bei den Abſtimmungen, aber jeder anweſende Corpsſtudent hatte das Recht, ſich an der Debatte zu betheiligen. Zu den Berathungsgegenſtänden gehörte zunächſt die Stellungnahme zu den Eiſenacher Beſchlüſſen. Man entſchied ſich dahin, daß die Corps unbedingt an der Bildung der dort angeordneten Studentenſchaften theilnehmen ſollten, ſofern ſie dadurch nicht zur Auf⸗ gebung ihrer Grundſätze genöthigt würden. Für Bei⸗ behaltung der academiſchen Gerichtsbarkeit und der Collegienhonorare, deren Wegfall in der Wartburg⸗ Verſammlung verlangt worden war, beſchloß man durch Adreſſen und Proteſte zu wirken. Man ſtellte ferner feſt, daß als ſpecifiſches Merkmal der Corps das Duellprincip anzuſehen ſei und daß dieſes unter allen Umſtänden aufrecht erhalten bleiben ſolle. Für

die Corpsſtudenten untereinander ſei der if dnhe abſolut; Michtcorpsſtudenten gegenüber relg 5, d. h.

es ſolle der Grundſatz gelten, daß dem Küo 8 er Swei⸗ kampf, zuſtehe.

die Wahl der Satisfaction, Revocation

Den Mittelpunkt der Berathungen bildeten die 6 Fragen der Organiſation. Nach dieſer Rictung f hat der Jenaer Convent eine Wirkung ausgeübt, die alles, was fonſt im Laufe des. achtundvierziger Jarmes auf dem Gebiete des ſtudentiſchen Lebens an Neug Ordnungen hervorgebracht worden iſt, weit überdauert hat. Es wurde beſchloſſen, eine Vertetuns ſämmtlicher Seniorenconvente der deutſchen Hochſchulen zu ſchaffen, welche die oberſte Inſtanz in Corpsangelegenheiten bilden ſollte. Alljährlich ſolten ſich die Repräſentanten der Seniorenconvente zu einem Congreſſe vereinigen, auf dem die ſchwebenden Fragen zur Erledigung zu bringen ſeien. Als Ort für den erſten, im Jahre 1840 abzuhaltenden Congreß wurde der Badeort Uöſen am Fuße der Rudelsburg beſtimmt. Durch dieſen Beſchluß hat der Seniorenconvent in Jena di Inſtitution hervorgerufen, die bis auf den heutigen Tag blüht und die Einheitlichkeit des deutſchen Corps⸗ ſtudententhums verkörpert, den Uöſener Verband und Uöſener Congreß.

Der Sießener SC. beſchloß auf die Heidelberger Sinladung hin, jedes Corps ſolle aus ſeiner Mitte einen eventuellen Deputirten für Jena präſentiren, aus ihnen werde dann die Auswahl des SC.-Ver⸗ treters getroffen werden. Aber die Teutonia gab einen Tag nach dieſer Beſtimmuns die Erklärung ab, ſie gedenke an der Deputirung eines Vertreters nach Jena keinen Antheil zu nehmen; die Gründe, die ſie zu dieſem Entſchluſſe beſtimmt hätten, werde