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Der Gießener SC. im Jahre 1848 / F.
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ſpäter, durch einen Seitens der Starkenburgia ein⸗ gebrachten überholt. Darin war verlangt, es ſolle jedem Studenten, der den 8C. anerkenne, geſtattet ſein, den SC.-Verhandlungen beizuwohnen; diejenigen, die nicht Mitglieder eines Corps ſeien, müßten je⸗ doch durch einen Corpsſtudenten eingeführt werden. Der SC. beſchloß demgemäß. Mur wurde in der Sitzung vom 8. Juli einſchränkend beigefügt, daß jedes Corpsmitglied für das Betragen desjenigen, den es einführe, zu garantiren habe. In Conſequenz dieſer Beſchlüſſe geſtand man kurz darauf den Hu⸗ gelaſſenen, ſofern ſie das zweite Semeſter zurückgelest hatten, auch zu, daß ſie ſich um's Wort melden dürften. Doch wurde dieſer Beſchluß nur mit Stimmen⸗ mehrheit, nicht einhellig gefaßt. Und als in der ſelben Sitzung, wo das geſchah, die Teutonia be⸗ antragte, daß es einem jeden bei den Verhand⸗ lungen anweſenden Studenten demnach auch den Renoncen im erſten und zweiten Semeſter erlaubt ſein ſolle, nachdem er das Wort erhalten, zu ſprechen, wurde dieſer Antras durch Majorität ab⸗ selehnt. Wenn man ſich ſchon dazu verſtehen wollte, die Grenzwand zwiſchen Fuchs und Burſch, gleich derjenigen zwiſchen Corpsſtudent und Nichtcorps⸗ ſtudent, etwas niedriger zu machen, ſo war man doch nicht willens, ſie vollſtändig umzulegen.

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Waren die im Vorſtehenden wiedergegebenen Maßnahmen, formell genommen, durchaus der freien Initiative der Gießener Corps entſprungen, ſo ſteht doch außer Zweifel, daß ihre eigentliche Wurzel in einem Ereigniß zu ſuchen iſt, das ſeine Wirkungen vorübergehend auf die Verhältniſſe faſt der ſämmt⸗ lichen deutſchen Hochſchulen ausübte. Das war die große Wartburg⸗Verſammlung auf Pfingſten 1848.

Zu den eigenartigen Reflerwirkungen der poli⸗ tiſchen Vorgänge des Jahres 1848 gehörte der Zu⸗ ſammentritt einer allsemeinen deutſchen Studenten⸗ verſammlung, eines Burſchenparlamentes, durch das für die Univerſitäten eine neue, zeitgemäße Ver⸗ faſſung hergeſtellt werden ſollte, wie das Parlament in der Haulskirche eine Reichsverfaſſung berieth und beſchloß. Die Veranſtaltung gins aus den refor⸗ meriſch geſinnten Kreiſen der Studentenſchaft hervor; der ſogenannte Burgkeller in Jena, eine der dort befindlichen burſchenſchaftlichen Progreßverbindungen, hatte den Anſtoß dazu gegeben. In Folge eines von dreien ſeiner Mitsglieder veröffentlichten Auf⸗ rufes verſammelten ſich zu Pfingſten gegen 1500 Studenten aus allen Theilen Deutſchlands auf der Wartourg, um die Mittel und Wege zueiner

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einer vorörtlichen Centralbehörde.

nationalen Reorganiſation unſerer Univerſitäten zu berathen. Dies und nichts Geringeres war in der Sinladung als Sweck der Verſammlung bezeichnet. Die Verhandlungen begannen am 12. Juni, dem zweiten Pfingſttage, und dauerten drei Tage. In unmittelbarem Anſchluſſe an ſie tagte dann noch ein von der Verſammlung gewählter Ausſchuß, der eine Repräſentanz ſämmtlicher deutſchen Hochſchulen, ein Academiſches Parlament darſtellen ſollte. Die im Verlaufe der Verhandlungen Sefaßten Beſchlüſſe wurden durch eine Deputation der Frankfurter Mational⸗ verſammlung überreicht. Sie forderten eine durch⸗ greifende Umgeſtaltung der Hochſchulverhältniſſe. Die Univerſitäten ſollten zum Nationaleigenthum erklärt, ihr Vermögen vom Gefammtſtaate eingezogen werden. Die Sonderung nach Facultäten ſollte wegfallen. Alle Sremtionen in der Gerichtsbarkeit ſollten abſolut aufgehoben werden. Die Studenten ſollten bei der Wahl der academiſchen Behörden und bei der Be⸗ ſetzung der Lehrſtühle betheiligt werden. Hur Er⸗ langung eines Staatsamtes ſollte Univerſitätsbeſuch nicht mehr erforderlich ſein. In Betreff der Organt ſation der Studentenſchaft wurde in den Sitzungen des Ausſchuſſes beſchloſſen, daß die Studenten aller deutſchen Hochſchulen zu einer einzigen großen organiſirten Studentenſchaft vereinigt werden ſollten. Die Studentenſchaften der einzelnen Hochſchulen ſollten Unterabtheilungen in dieſem Organismus- bilden. Dis Einheit des Ganzen ſollte in zwei Einrichtungen ihren Ausdruck finden, einem aus Ab⸗ geordneten ſämmtlicher Studentenſchaften beſtehenden, periodiſch zuſammentretenden Seſammtausſchuſſe und Aehnlich ſollte die Studentenſchaft jeder Hochſchule ſich in zweifacher Hinſicht als eine compacte Einheit darſtellen. Sine Generalverſammlung, der ein jeder Student als voll berechtigtes Mitglied angehöre, habe die geſetzgebende Sewalt auszuüben; von ihr ſei ein executiver und ein adminiſtrativer Ausſchuß einzuſetzen, der ihr aber bezüglich aller ſeiner Maßnahmen ver⸗ antwortlich bleibe.

8.

An der Wartburg⸗Verſammlung nahmen auch Corpsſtudenten Theil. Ein Theil von ihnen ſym⸗ pathiſirte mit den daſelbſt ſich geltend machenden Beſtrebungen, andere waren eigens ge⸗ kommen, um ihnen nach Kräften entgegenzuwirken. Ob der Gießener SC. vertreten war, iſt uns nicht bekannt geworden. In der bekannten Geſchichte des Jenaiſchen Studentenlebens von R. und K. Ueil, worin eine ausführliche Beſchreibung der Pfingſt⸗

dagegen