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ventlihe bekannt zu machen, daß ihr künftiges Verhalten von Staats⸗ Fürſten polizeiwegen genau überwacht, und, wenn ſie dazu Veranlaſ⸗ en heſſt(ſung geben ſollten, Stellung unter Polizei-Aufſicht gegen ſie 8 Volk verhängt werden wird, welche Beſtimmungen einen integriren⸗ igt jene(den Beſtandtheil der Großherzoglichen Begnadigung bilden.
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