rordnung mit dem
II. 3. Nr. D. 21,448 von 1838. Darmſtadt am 7. Januar 1839.
Betreffend:
Die Unterſuchung gegen die Theilnehmer an den hochverrätheriſchen Unternehmungen in der Provinz Oberheſſen.
Das Großherzoglich Heſſiſche
Miniſterium des Innern und der Juſtiz
an das Großherzogliche Hofgericht der Provinz Oberheſſen.
Nachdem Sie das, in der unterſuchung gegen die Theil⸗ nehmer an den hochverrätheriſchen Unternehmungen in der Pro⸗ vinz Oberheſſen gefällte urtheil nebſt ſämmtlichen Vorträgen Ihrer Referenten uns eingeſendet hatten, haben wir Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzog, ausführlichen Bericht uber den Gegenſtand, ſowie über die eingekommenen Gnaden⸗ geſuche erſtattet, und eröffnen Ihnen nunmehr in allerhöchſtem Auftrage Folgendes:
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, vermögen weder in der Art, noch in der Größe der von Ihnen erkann⸗ ten Strafen den mindeſten Grund zur Strafverwandlung oder zur Strafminderung, im Wege der Gnade zu finden.


