Druckschrift 
Actenmäßige Darstellung der im Großherzogthume Hessen in den Jahren 1832 bis 1835 stattgehabten hochverrätherischen und sonstigen damit in Verbindung stehenden verbrecherischen Unternehmungen / [herausgegeben von Schäffer, Hofgerichts-Rath.]
Entstehung
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in eine Zuchthausſtrafe von einem Jahr und zwei Monaten,.. unter Abrechnung eines zweimonatlichen Detentions⸗Arreſtes,

27) der Student der Medicin Theodor Sartorius

von Lauterbach wegen ſeiner, eine hochverrätheriſche Abſicht bekundenden, Mitwirkung für Verbreitung der mehrgedachten, eine hochverrätheriſche Tendenz verfolgenden, Flugſchrift und wegen ſeiner Thätigkeit für den Druck einer aufwiegleri⸗ ſchen ꝛc. Schrift

in eine einfache Feſtungsſtrafe von einem Jahr und

vier Monaten, welche jedoch als durch des Angeklagten Unterſuchungshaft bereits völlig verbuüßt zu betrachten, zu verurtheilen, von der weiteren Anſchuldigung indeſſen, an einer, ſtrafbare politiſche Zwecke verfolgenden, Burſchenſchafts ⸗Verbindung auf hieſiger Univerſität Theil genommen zu haben, gänz lich freizuſprechen,

28) der Doctor der Mediein und practicirende Arzt

Karl Auguſt Ludwig Schmall zu Rödelheim hinſichtlich der Anſchuldigung, eine der von Pfarrer Flick verfaßten sub. 1. charakteriſirten Flugſchriften verbreitet und für Ver⸗ breitung der mehrberuhrten hochverrätheriſchen Schrift in hochverrätheriſcher Abſicht mitgewirkt zu haben, von der Inſtanz zu abſolviren, dagegen wegen Verbreitung dieſer letzteren von ihm wenigſtens als aufwiegleriſch er⸗ kannten Schrift, ſodann wegen Unterſtützung der Flucht mehrer politiſcher Verbrecher und der Mitwirkung fuüͤr das oftgedachte Befreiungs⸗Project

in eine einfache Feſtungsſtrafe von einem Jahr und

vier Monaten, wovon zehn Monate der Unterſuchungshaft als bereits ver⸗ büßter Straftheil in Abzug zu bringen, zu verurtheilen,

7 29) der Buchhändler Valentin Meidinger von Frankfurt

wegen Vermittluug des Drucks einer der von Pfarrer Flick

abgefaßten Schriften und Theilnahme an deren Verbreitung in eine einfache Feſtungsſtrafe von acht Monaten

zu verurtheilen, hinſichtlich der weiteren Anſchuldigung

aber, auch fuͤr Verbreitung der oftbezeichneten hochverrätheriſchen

Flugſchrift thätig geweſen zu ſeyn, von der Inſtanz zu

abſolviren, endlich

30) der Großherzogl. Hofgerichts⸗Advocat Dr. Banſa

zu Gießen bezuͤglich der Anſchuldigung, im Jahr 1832 hoch⸗ verrätheriſche Zwecke verfolgt und von dem im April 1833 zu Frankfurt zur Ausfuͤhrung gekommenen hochverraͤtheriſchen Unternehmen Wiſſenſchaft gehabt zu haben, von der In⸗

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