Anhang. Zu Nr. H. G. 18,021.
I. d urth i I.
In Unterſuchungs⸗Sachen
gegen die Theilnehmer an den in den Jahren 1832— 1835 8 in der Provinz Oberheſſen, ſtattgefundenen hochverrätheriſchen' Beſtrebungen und anderen damit in Verbindung ſtehenden Ver⸗ 5) 3 brechen wird auf amtspflichtiges Verhör, von einem Theile der i * Angeklagten geführte förmliche Vertheidigung und erſtattete 1
3 ſchriftliche Vorträge hiermit zu Recht erkannt, daß: 1) der Großherzogliche Pfarrer Heinrich Chriſtian 1 Flick von Petterweil wegen Theilnahme an dem Verbrechen zu des Hochverrathes, wegen Abfaſſung mehrer, eine aufwieg⸗ d 6 leriſche Tendenz verfolgender, als Pasquill und resp. T Schmähſchrift im engeren Sinne ſich characteriſirenden, zum b Theil auch eine Majeſtäts-Beleidigung enthaltenden, zur 1 Verbreitung beſtimmten und, ſoweit deren Druck erfolgt iſt, v wirklich verbreiteten Flugſchriften,*) ſodann wegen Mit⸗ ſ wirkung fuͤr den Druck einer anderen Flugſchrift von gleich d” verbrecheriſchem Inhalte, endlich wegen Unterſtützung des S Projekts, die gegen Ende des Jahres 1834 zu Friedberg uü in Haft befindlich geweſenen, des Hochverraths angeklagten, u
Individuen zu befreien,
in eine Zuchthausſtrafe von acht Jahren, 3 wovon jedoch der vom 1. Auguſt 1836 an laufende Deten⸗ at tions-Arreſt in Abzug zu bringen, 3 hc — Dd *) Nach einem Collegial-Beſchluſſe ſollte die Namhaftmachung der ein⸗ 3
1 zelnen Flugſchriften im Urtheile unterbleiben.


