Druckschrift 
Actenmäßige Darstellung der im Großherzogthume Hessen in den Jahren 1832 bis 1835 stattgehabten hochverrätherischen und sonstigen damit in Verbindung stehenden verbrecherischen Unternehmungen / [herausgegeben von Schäffer, Hofgerichts-Rath.]
Entstehung
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W

keit, welche die Großherzogl. Staatsregierung der Sache beigelegt, die Energie, mit welcher die Gerichte vorgeſchritten, nicht gerechtfertigt.

Das Großherzogl. Miniſterium des Innern und der Juſtiz hat daher beſchloſſen, die Unterſuchungs⸗Reſultate durch den Druck zu veröffentlichen, und dem Unterzeichneten, als dem bei Großherzogl. Hofgericht zu Gießen beſtellt ge⸗

Darſtellung den Acten getreu auszuarbeiten, welchen Auf trag's er ſich pflichtmäßig entledigt hat.

Dieſe Darſtellung wird ergeben, welch' namenloſes Un heil über Viele gebracht worden wäre, wenn man das Frankfurter April⸗Attentat nicht in der Geburt erſtickt hätte, indem dann ohne Zweifel die Fahne der Empörung in Gießen, Butzbach ꝛc. wäre aufgepflanzt worden. Die ſtarke Hand der Geſetzlichkeit würde wohl alsbald wieder die Ueber⸗ macht behauptet haben; allein mittlerweile wären doch Leben und Eigenthum Vieler gefährdet geweſen.

Dieſe Darſtellung liefert ferner den Beweis, wie kein Mittel geſcheut worden, das hätte zum Zwecke führen können, bis zum Meineid hinauf, und es hat die Großherzogl. Staatsregierung bei dem Beſchluſſe, die Ergebniſſe der Un⸗ terſuchung zu veröffentlichen, auch die Abſicht gehabt, die jenigen einen klaren Blick in die Natur und das Weſen jenes Treibens werfen zu laſſen, welche etwa auch jetzt noch geneigt ſeyn möchten, ſolchem Streben ihre Achtung zu widmen und die Gerichte zu tadeln, welche es mit der Strafe des Zuchthauſes zu ahnden ſich verpflichtet erachtet haben.

Endlich aber giebt dieſe Darſtellung die Gewißheit, daß keiner der Verurtheilten als Rädelsführer erſcheint,