Vorwort.
Der durch richterliches, in Rechtskraft übergegan⸗ genes Erkenntniß beendigte, auf dem Titelblatte bezeichnete Criminalprozeß hat die Aufmerkſamkeit des geſammten deutſchen Vaterlandes in hohem Grade in Anſpruch genom⸗ men, theils durch ſeinen Gegenſtand und Umfang, theils durch die Stellung der Perſonen, welche in ihn verwickelt geweſen.
Wenn ſchon hiernach eine gedrängte actenmäßige Dar⸗ ſtellung der Ergebniſſe der Unterſuchung nicht unangemeſſen erſcheint, ſo wird eine ſolche um ſo weniger einem Beden⸗ ken unterliegen, als von manchen Seiten ſich bemüht wor⸗ den iſt, incriminirte Perſonen als Märtyrer eines finſteren Verfolgungsgeiſtes hinzuſtellen, oder die Anſicht zu verbreiten, es handle ſich um Geringfügigkeiten, um ein Spielwerk einiger jungen Leute, das unter keinen Umſtänden ſchwere Folgen hatte haben können, und es ſey daher die Wichtig⸗


