Verkehrs-Einrichtungen: d) Tarif für den Droschkenverkehr.
Die Fahrgäste haben das Ein- und Aussteigen möglichst zu beschleunigen.
Das Aufsteigen auf einen vom Fahrpersonal als vollständig besetzt bezeich- neten Wagen ist untersagt.
Sofern nicht besondere Schaffner mit der Erhebung des Fahrgeldes beauftragt sind, ist das tarifmäßige Fahrgeld alsbald nach dem Einsteigen ohne jede Aufforderung an den Kutscher abzugeben.
Der Führer des Wagens hat nach dessen Eintreffen auf den End- punkten denselben genau zu durchsuchen und etwa zurückgebliebene Effekten dem Eigentümer, sofern er noch anwesend, sofort zu behändigen, andernfalls aber sorgsam zu verwahren und spätestens am nächsten Morgen dem Betriebs- leiter zu übergeben, welcher solche unverzüglich an das Polizeiamt abzuliefern hat.
Haltestellen.
Linie A.: Marburger Straße, Oktroihaus.— Walltorstraße, Asterweg.— Lindenplatz, Hotel Einhorn.— Marktplatz, Gebrüder Stamm, Kreuzplatz.— Seltersweg, Goethestraße.— Selterstor, Oktroihaus.— Liebigstraße, Rechtsanwalt Grünewald, Hotel Viktoria.— Bahnhof.
Linie B.: Grünberger Straße und Licher Straße Ecke.— Ludwigsplatz, Bürgermeisterei.— Schulstraße, Kaiserhof.— Marktplatz.— Bahnhofstraße,
Metzger Möhl, Löwengasse, Hotel Schütz und Hotel Viktoria. Bahnhof.
d) Tarif für den Droschkenverkehr.
Vom 1. Mai bis 30. September von morgens 6", Uhr bis abends 9 Uhr. Vom 1. Oktober bis 30. April von morgens 7!/; Uhr bis abends 8!/, Uhr. ‚ Für Fahrten vor und nach diesen Stunden doppelte Taxe.
I. Zeitfahrten.
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Für jede ‚weitere angefangene Y/, Stunde
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