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Wegweiser durch die Universitätsstadt Gießen und ihre Umgebung : Gießener Verkehrshandbuch / [Hrsg.: Hermann Oesterwitz]
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20 Verkehrs-Einrichtungen: c) Omnibus-Verkehr.

Bahnhof

2. Lahn-Bahn. Station Wetzlar: Kalsmunt Vs Stunde, Hermanstein® Stund, Kloster Altenberg 1 Stunde, Garbenheim!/, Stunde. Station Braunfels: Schloss Braunfels 3/, Stunde, Greifenstein 3 Stunden.|

Station Weilburg. 3. Deutz-Giessener-Bahn.

Station Sinn: Greifenstein über Fleischbach, Dianaburg 3 Stunden.

4. Oberhessische Bahn in den Vogelsberg siehe: 1. Roths illustrierte Führer No. 3 Vogelsberg, Wetterau, Rhön eleg. geb. 2M. 9. Neue Touristenkarte durch den Vogelsberg 60 Pfg. Station Schiffenberg: auf den Schiffenberg"/z Stunde. Station Lich: Kloster Arnsburg 1 Stunde.

c) Omnibus-Verkehr.

Einrichtung des Omnibus-Verkehrs.

Das Fahrpersonal darf betrunkenen oder solchen Personen, welche die Mitfahrenden durch unanständiges Benehmen oder durch ihr Aeußeres belästigen würden, das Mitfahren nicht gestatten, ebenso die Mitnahme von Hunden, ge- ladenen Gewehren, feuergefährlichen Gegenständen, oder solchem Handgepäck, welches durch seinen Umfang, üblen Geruch oder schmutzige Beschaffenheit die Fahrgäste belästigen könnte; auch darf es nicht mehr als die bestimmungs- mäßige Zahl von Personen aufnehmen.

Die Kutscher müssen mit einer nach der Bahnhofsuhr zu regulierenden Taschenuhr versehen sein.

Beim Ertönen der Omnibusglocke haben Reiter und Fuhrwerke, mit Ausnahme der Postwagen und der Wagen der Feuerwehr, sowie Viehtransporte dem Omnibus vollständig und so zeitig auszuweichen, daß die Fahrt desselben nicht aufgehalten oder gefährdet wird.

Rauchen, Singen, Lärmen und Musizieren im Innern des Wagens ist verboten, ferner jedes unanständige Verhalten, sowie jede Belästigung der Mitfahrenden.

Zuwiderhandelnde sind von dem Fahrpersonal aus dem Wagen zu verweisen und haben dieser Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten.

Der Kutscher ist verpflichtet, an den durch Tafeln kenntlich gemachten Haltestellen zur Aufnahme und zum Absetzen von Fahrgästen zu halten.

Der Kutscher darf nicht eher weiterfahren, bis der Hinzukommende ein- gestiegen ist oder der Aussteigende die Erde erreicht hat.

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