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nur als verſchiedene Mundarten anzuſehen ſind, die ſich weniger im grammatiſchen Bau als in Ausſprache und Wortvorrath unterſcheiden. Die im Studienplan gewählte ſyriſche Sprache hat dabei noch den Vorzug, daß ihre Literatur viel mannigfaltiger iſt und allgemeineres Intereſſe darbietet, als die der Chaldäiſchen. Dieſer ganze ſprachliche Curſus iſt nun im Studienplane ſo ver⸗ theilt worden, daß im erſten Semeſter hebräiſche Grammatik, im zweiten Exegeſe des Alten Teſtaments, im vierten ſyriſche und arabiſche Grammatik und im fünften Exegeſe ſyriſcher und ara⸗ biſcher Schriftſteller gehört werden ſollen, wozu dann im ſechſten noch eine Vorleſung über orientaliſche Literaturgeſchichte kommt.
Hören wir nun, was Hr. Geh. Rath Schleiermacher S. 52 dagegen einwendet:„Bei der beabſichtigten Ausſchließung der „Theologen von den Gymnaſiallehrerſtellen mußte der Studien⸗ „plan Vorkehrung für den auf den Gymnaſien zu ertheilenden „Unterricht in der hebräiſchen Sprache treffen.“— Theologen ſind auch nach dem neuen Studienplan keineswegs von den Gym⸗ naſiallehrerſtellen ausgeſchloſſen, wenn ſie den Nachweis ihrer be⸗ züglichen Befähigung zu geben vermögen, eine Bedingung, die die Staatsregierung zu fordern berechtigt iſt, da ſie auch an alle übrige Beamtungen dieſelbe Anforderung ſtellt*). Dazu kommt noch, daß man den Theologen als ſolchen keineswegs eine gründ⸗ liche Kenntniß der hebräiſchen Sprache zuſchreiben kann, indem die Erfahrung lehrt, daß gerade die wenigſten unter ihnen ſich einem gründlichen Studium dieſer Sprache widmen. Uebrigens war das Hebräiſche von jeher ein Gegenſtand der mündlichen Prüfung für die Candidaten des Gymnaſiallehramtes, wie oben bemerkt wurde, und der neue Studienplan hat weiter nichts ge⸗ than, als das Studium desſelben auch auf die verwandte ſyriſche und arabiſche Sprache ausgedehnt und es nur ſolchen vorgeſchrieben, die am Gymnaſium den hebräiſchen Unterricht übernehmen wollen.
*) Siehe von Linde'’s Erwiederung auf die Bemerkungen des Hrn. Geh. Raths Dr. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh. Heſſiſche Landesuniverſität S. 39.


