d. Der etwa 7 ha große akademiſche Forſtgarten ¹) mit beſonderem forſtlichen Kabinet und Hörſaal.
Den Inbegriff aller dieſer Objekte bildet das „akademiſche Forſtinſtitut“), welches unter der ſtändigen Direktion eines der beiden forſtlichen Profeſſoren ſteht. Dieſem iſt ein Aſſiſtent und ein Univerſitäts⸗Forſtgärtner unterſtellt.
4. Der praktiſche Unterricht wird von beiden Profeſſoren der Forſt⸗ wiſſenſchaft erteilt. Die Uebungen und Exkurſionen finden in der Regel je am Mittwoch(über forſtliche Betriebslehre) und am Samſtag (über forſtliche Produktionslehre) ſtatt. Außerdem wird im Sommer⸗ ſemeſter eine 8— 10tägige Ferienreiſe in ein intereſſantes größeres Waldgebiet unter der Leitung je eines der beiden Profeſſoren aus⸗ geführt, wobei dieſe regelmäßig abwechſeln.
5. Nichtheſſen werden auf Wunſch jederzeit zu einer Prüfung in den forſtwiſſenſchaftlichen Disciplinen zugelaſſen, über deren Erfolg ihnen ein Prüfungs⸗Zeugnis ausgeſtellt wird.
6. Seit Mai 1882 iſt eine forſtliche Verſuchsanſtalt mit dem akademiſchen Forſtinſtitut verbunden und ſomit den Studirenden auch Gelegenheit geboten, ſich mit den bezüglichen Verſuchs⸗Beſtänden und Arbeiten bekannt zu machen.
7. Gießen bietet als Garniſonſtadt Gelegenheit zur Ableiſtung mili⸗ täriſcher Verpflichtungen.
Gießen, den 15. März 1895.
Geh. Hofrat Dr. R. Heß o/. ö. Profeſſor, Direktor des akademiſchen Forſtinſtituts und Geſchäftsleiter der heſſiſchen forſtlichen Verſuchsanſtalt.
¹) Vrgl. die Schrift:„Der akademiſche Forſtgarten bei Gießen als Demon⸗ ſtrations⸗ und Verſuchsfeld“. Von Dr. R. Heß. 2. Auflage. Gießen, 1890 (Verlag von Curt von Münchow; Preis ℳ 1,60).
²) Die amtliche Bezeichnung„Forſtinſtitut“ bezieht ſich alſo, und zwar ſeit 1831, nicht auf eine beſondere forſtliche Unterrichtsanſtalt am Sitze der Uni⸗ verſität, bezw. in lokaler Vereinigung mit derſelben, ſondern lediglich auf den be⸗ treffenden Verwaltungsapparat.


