18
den Tumult die bisherige Suspenſion des akademiſchen Bürgerrechts als Strafe“. 23. Wilhelm Eberhard, jur.; Diez; 6. I. 39; Schuhmacher Bach; Teutone; beſtraft wie vorher. † 24. Ludwig Knapp, jur.; Darmſtadt; 24 X. 38; Kaufmann Seipp; Teutone; beſtraft wie vorher.
Die Urheber der dem Polizeidiener Bierau zugefügten Verwundungen, wobei Bierau„erhebliche Veranlaſſung dazu gegeben, daß er vorher einen Studenten mit einem Stock ſchlug“, hatten ebenſowenig ermittelt werden können, als diejenigen Studenten, welche die Thüren gewaltſam erbrochen hatten; verſchiedene Studenten hatten ſich bei dem Zuge und bei den Vor— fällen durch„Vermummen“ unkenntlich gemacht. Wohlwollend war die humane Auffaſſung des Corref. v. Löhr, der insbeſondere auch geltend machte, daß es in Folge der Maßnahmen des Univerſitäts⸗Richters T. (häufige Verhaftungen bis zum Geſtändniß, viele Abnahmen von Ehren⸗ wort bei Angeſchuldigten ꝛc.) nur eines kleinen„Anſtoßes“(Gerüchte über Erkrankung von Matthes) bedurft hätte, um eine„Exploſion“ zu erzeugen. In Criminal⸗Unterſuchung waren noch weiter 29 Studenten, darunter von unſerem Corps: H. Stüber; G. Erdmann I.; C. v. Lichtenberg; L. Bauer; Th. Breidenbach; H. Erdmann II.; mangels ausreichenden Beweiſes erfolgte keine Beſtrafung. Als eine er⸗ freuliche Thatſache iſt zu conſtatiren, daß der Carcerſturm und ſeine Folgen endlich eine Wandlung in den ſtrengen und rigoroſen Maßnahmen brachte.
Gegen dieſe hatten ſich einflußreiche Männer, welche Söhne auf der Hochſchule hatten, insbeſondere der Großherzogliche Finanzminiſter v. Kopp (deſſen Sohn früher auch relegirt worden war) bei dem humanen Groß⸗ herzog Ludwig II. lebhaft ausgeſprochen— wie bekannt wurde— und muß der Umſtand, daß trotz und trotz aller Verbote und Verfolgungen immer wieder und wieder an Statt der aufgelöſten Verbindungen neue entſtanden, ſowie die reſultirten Schädigungen der Univerſität und ihrer Profeſſoren, ferner die angewendeten Gewaltmaßregeln der Studenten, zu denken gegeben haben. Es war leider nicht thunlich, einen Einblick auch in dieſe betreffenden Verhandlungen zu gewinnen; mit Grund darf aber wohl angenommen werden, daß Vorſtellungen ꝛc. bei dem Bundestag endlich andere Geſichtspunkte über„hochverrätheriſche“,„ſtaatsgefährliche“ Beſtrebungen von landsmannſchaftlichen Verbindungen bewirkten. Dem unbefangenen Beurtheiler wird es ohnehin ſchwer, zu verſtehen, weßhalb, um einen vulgären Ausdruck zu gebrauchen, das Kind mit dem Bade ausgeſchüttet wurde. Reichten doch die landsmannſchaftlichen Verbindungen in ihrer Entſtehung zum gegenſeitigen und zum kaiſerlichen Schutze auf Kaiſer Friedrich Barbaroſſa zurück(Bologna) und war es doch ſo
ngtürlich und! den Jahren, in winnen pflegt, eingungen dur gben. Die be wegen landsma ſuchung wegen s ſich um ein führten endlich Seitens der R ännr gewiſſen auf welchem d mit deſſen Me weſentlich her Teutonen kon und kamen Loos, dann Vinterſemeſte
Corpsbe berg; L. Ihrig P. I Erdmann! K. Wehſar von Forke v. Jangen L Helmol
Einen unſer, unter » Müller, 10 ſtarb.( lleicheitig 1 Siegfriede
bine An eenburger und faten ſich, na
Kautonen beſte kein 8. 0


