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Staatskaſſe
— rag nzen 5 530 86 012 42 679 21 6681 35 828 82 240 85⁵
73 Setzt man— mit Außerachtlaſſung der I. nur 6 jährigen und offenbar abnormen Periode 1825/30— den durchſchnittlichen Ge⸗ ſammtbetrag der II. Periode 1831/40= 100, ſo ergeben ſich für die folgenden Perio⸗ den nachſtehende Ziffern: III. Periode 1841/50= 88,9 alſo— 11,1%; IV„ 1851/60= 122,2„+ 22,2%; V.„ 1861/70= 193,,„*† 93,5%; V 1871/81= 306,;/„+ 206,7%.
B. Gliederung des Inſtitutsfonds vom 1. Januar 1845 ab bis incl. 31. März 1881.
Auf welche einzelnen Rubriken ſich der vom Kalenderjahr 1845 ab regelmäßig gewährte Inſtitutsfonds vertheilt, iſt aus der nachſtehenden Ueberſicht zu entnehmen. Wir haben es hierbei für genügend erachtet, bloß die Geſammtſummen(in 36 ¼ Jahren) und die hieraus ermittelten Jahres⸗Durchſchnitte einzuſtellen und bemerken zur Er⸗ läuterung der einzelnen Poſitionen noch Folgendes:
1) Die Rubrik§ 1 ſetzt ſich aus dem Gehalte des Gartenauf⸗ ſehers(700 Mark), den Tagelöhnen für die Arbeiten im Forſtgarten und für Hülfsleiſtungen bei Excurſionen und Uebungen zuſammen.
2) Alle neuen Anſchaffungen von Geräthſchaften, Modellen u. dergl. ſind in§ 3 mit inbegriffen.
3) Der Ankauf von Nadelholzzapfen findet ſchon von 1850 ab nicht mehr ſtatt, da die früher im akademiſchen Forſtgarten befindliche Samenklenge ſeitdem eingegangen iſt.
4) Ausgaben für Brennmaterial und Beleuchtung aus dem dies⸗ ſeitigen Fonds fanden nur von 1859(incl.) ab bis 1879/80(incl.) ſtatt, da der forſtwiſſenſchaftliche Unterricht vorher im alten Univerſi⸗ tätsgebäude ertheilt worden iſt und dermalen in der neuen Aula ſtatt⸗ findet.
5) Aus gleichem Grunde ſind Ausgaben für Localmiethe nur binnen des Zeitraums 1858 bis 1879/80 nöthig geworden.


