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Gegenbemerkungen auf die Bemerkungen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher über den Studienplan für die Großherzoglich Hessische Landesuniversität zu Gießen / vom Geheimen Medicinalrathe Dr. v. Ritgen, Professor an dieser Universität
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Fertigung des Plans im Ganzen, oder beſonderer Theile deſſelben verwendet worden ſeien, iſt daher völlig unrichtig. Da ich ſeit vielen Jahren das Referat über den gedachten Plan bei dem geſammten Senate beſorgt habe, und mir kein einziges Actenſtück, noch irgend eine ſonſtige Beziehung zu dem Plane entgangen iſt, ſo kann ich hier die Verſicherung ertheilen, daß nirgends ein Einfluß eines Einzelnen verlangt, ja daß nirgends ein ſolcher Einfluß verſucht worden iſt, und daher auch eine Abwehr deſſelben nicht nöthig wurde.

Es war die Abſicht der höchſten Staatsbehörde, daß die Lehrer einer Facultät, oder Facultätsabtheilung, ihre gemeinſame Ueber⸗ zeugung über die beſte Weiſe der Anordnung und Be⸗ nutzung des einſchlagenden academiſchen Unterrichts ihren Zöglingen in die Hände geben möchten. Techniker deſſelben Hauptfaches ſollten ſich zu einem Urtheil vereinigen, zu dem ſie als Fachgenoſſen je einzeln kompetent er⸗ ſchienen.

Die hohe Staatsregierung war weit entfernt, die einzelnen, für jedes Hauptſtudium von den einſchlagenden Technikern ent⸗ worfenen, Hauptabtheilungen des Studienplans dem Urtheile von Nicht⸗ technikern zu unterwerfen, alſo eine Facultät über die Anſichten einer andern urtheilen, oder am Ende gar alle Facultäten, zum ge⸗ ſammten Senate vereint, über fachlich fremde Dinge debattiren zu laſſen.

Noch weiter entfernt war das hohe Miniſterium, die einzelnen Fachſtudienpläne irgend einem Einfluſſe von Seiner Seite zu unter⸗ werfen; ſondern es geſtattete dem Senate, jeden einzelnen Fachplan ganz unverändert, in der Reihenfolge, die die Facultäten haben, abdrucken und den Studirenden zukommen zu laſſen.

Die höchſte Behörde enthielt ſich daher, nach genommener

Einſicht ſämmtlicher Vorſchläge und bezüglichen Verhandlungen, jedes Einwirkens auf die gedachten techniſchen Urtheile der Lehrer und ließ ſie, als den Ausdruck der beſten Ueberzeugung und des reinſten Willens eben dieſer Lehrer, deren Schülern unmit⸗ telbar entgegegenbringen.

So übt unſere Staatsregierung Lehrfreiheit, und es iſt wahrhaft zu bedauern, wenn man von dem Sitze der höchſten Staats⸗ behörde aus noch die Erfahrung machen muß, daß, wenn auch nur Einzelne, ſo wenig den Geiſt und das Verfahren eines Miniſte⸗ riums kennen, deſſen Weisheit und Freiſinnigkeit der Stolz jedes