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Widerlegung der Bemerkungen des Großh. Hess. Geh. Raths Herrn Dr. A.A.E. Schleiermacher, über den für Aerzte und Wundärzte bestimmten Studienplan der Landes-Universität zu Gießen / von Dr. Adolph Wernher, ordentlichem Professor der Wundarzneikunde, Direktor der chirurgischen Klinik
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geſtatte, ſondern den graduirten Aerzten reſervire. Seiner Mei⸗ nung nach ſollte ihnen außer dem, was ihnen zu thun geſtattet iſt, unter anderem die ganze Klaſſe der lumores, deren einige doch durch eine ganz einfache chirurgiſche Operation entfernt wer⸗ den könnten, zur Behandlung überlaſſen ſeyn. Herr Schleier⸗ macher muß die Klaſſe der tumores in irgend einem veralteten Syſteme der Wundarzneikunde gefunden haben, die neuere Me⸗ dicin erkennt keine Krankheitsklaſſe mehr an, deren Beſtimmung von einem einzelnen Symptome, wie hier von der Geſchwulſt, das den verſchiedenartigſten Krankheiten zukommen kann, entnom⸗ men iſt. Wie iſt es auch möglich, nach einer ſo allgemeinen Ei⸗ genſchaft, welche Uebeln der verſchiedenartigſten Natur gleicher⸗ maßen zukommt, eine Krankheitsklaſſe zu bilden, die den Wund⸗ arzten zur Behandlung überlaſſen ſeyn ſoll, oder nicht. Die Geſchwulſt beſtimmt nicht die Natur der Krankheit, und die Leichtigkeit oder Schwierigkeit der Operations⸗Ausführung giebt nicht die Beſtimmung zum Handeln. Viele lumores, die mit der gröſten Leichtigkeit ausgeſchnitten werden könnten, dürfen nicht ausgeſchnitten werden, weil ihre innere Natur, ihr Zu⸗ ſammenhang mit andern beſtehenden, oder vorübergegangenen Krankheitszuſtänden, ihre Entfernung verbietet. Jedem nur ei⸗ nigermaßen gebildeten Arzte iſt alles dieſes hinreichend bekannt. Die Operation, wenn ſie auch an und für ſich erlaubt iſt, bil⸗ det doch in vielen Fällen nur den geringern Theil der Behand⸗ lung, die durch eine Vorkur vorbereitet, oder durch fortgeſetzte ärztliche Sorge vollendet werden muß. Er kann alſo niemals die Leichtkigkeit oder Schwierigkeit einen tumor auszuſchneiden das Beſtimmende ſeyn, und den Wundärzten dieſe Beſtimmung anheim geben, heißt ihnen einen größern Wirkungskreis ein⸗ räumen, als wozu ſie befähigt ſind. Wenn die Medicinal⸗ Ordnung beſtimmt hätte, tumores, ſobald ſie nur leicht, durch eine einfache chirurgiſche Operation, entfernt werden können, fallen in den Wirkungskreis der Chirurgen, ſo hätte Herr Schleiermacher Recht gehabt, ſeine Stimme gegen dieſe Beſtimmung zu erheben, und würde es auch gewiß nicht unter⸗ 2