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Widerlegung der Bemerkungen des Großh. Hess. Geh. Raths Herrn Dr. A.A.E. Schleiermacher, über den für Aerzte und Wundärzte bestimmten Studienplan der Landes-Universität zu Gießen / von Dr. Adolph Wernher, ordentlichem Professor der Wundarzneikunde, Direktor der chirurgischen Klinik
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laſſen. Immerhin durfte es aber als ein großer Gewinn angeſehen werden, daß durch ihn, mit der Befriedigung eines längſt gefühlten Bedürfniſſes, einmal ein Anfang gemacht war.

Man hätte billig erwarten dürfen, daß der liberale und wohlwollende Sinn, der bei dieſer Einrichtung wirkte, nicht verkannt, etwaige Mängel ſchonend beurtheilt und mit der Unmöglichkeit, eine ſo vielverzweigte Arbeit, an der nothwendig Mehrere Antheil nehmen mußten, den Anforderungen und Begriffen Aller entſprechend zu machen, entſchuldigt werden würden. Statt deſſen hat der Studienplan einen heftigen und erbitterten Angriff von einer Seite her erlitten, von welcher man ihn am wenigſten erwartet hätte. Der Großherzogliche Geheimerath Schleiermacher hat ſich bewogen gefunden, den von dem höchſten Miniſterium und dadurch von dem Landesfürſten ſelbſt ſanktionirten Plan, nicht allein in einzelnen Theilen zu tadeln, ſondern auch im Allgemeinen die Ueber⸗ zeugung auszuſprechen, daß derſelbe in mehrere Beziehungen nachtheiligen Einfluß ausüben werde, und daß die höchſte W Be⸗ hörde ihre Pflicht, das Ganze, wie es aus den Berathungen der Fakultäten und der Landesuniverſität hervorgegangen iſt, zu überarbeiten, ihm eine größere Einheit und Planmäßigkeit zu geben, nicht erfüllt habe. Ich überlaſſe es der Beur theilung Anderer, ob es für Herrn Schleiermacher in ſeiner Stellung ſchicklich war, gegen Maasregeln öffentlich tadelnd aufzutreten, welche eben erſt die Billigung der höchſten Be hörden erhalten hatten; genug, er hielt es für ſeine Pflicht, ſeine Meinung itendiß und unverholen auszudrücken, und

ich will gern annehmen, daß wirklich nur dieſer Grund ihn leitete. Indem Herr Sahdemachen jedoch zuerſt vor die

Oeffentlichkeit trat und ſelbſt zur Erwiederung aufforderte, iſt er aus ſeiner, ſonſt zu beſonderer Rückſichtsnahme auffordernden Stellung herausgetreten, er mag es mir daher verzeihen, daß ich in ihm nur den Recenſenten ſehe, und ſo wie er den Angriff öffentlich und rückſichtslos führte, auch die Mittel zur Vertheidigung öffentlich und rückſichtslos benutze.