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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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Zuerst muls ich nun bemerken, daſs unsere Statuten, nach welchen man sich allgemein rücksichtlich der Honorare an unserer Universität hält, mir ein weit höheres Honorar zu erheben gestatten. Nach denselben sollen zwölf oder mehrere Stunden wöchentlich mit 20 fl. honorirt werden, bei gleichzei- tigen Experimenten, besonderen Bemühungen und Beschäfti- gungen für den Lehrer aber mit wenigstens dem Doppelten dieser Taxe bezahlt werden, falls der Lehrer mit den Zuhö- rern nicht auf Mehreres übereinkommt. Ich könnte also für die Vorlesung über Anatomie nach diesen Statuten mir wenig- stens 40 fl. zahlen lassen, während für Praklika, wie die Secir- übungen nicht vorgesehen ist.

Zweitens ist es leicht zu zeigen, dafs den Studirenden ihre anatomischen Studien jetzt nicht mehr hier kosten, als früher, ehe ich hier war. Freilich liefs sich der verstorbene Geheime Med.-Rath Wilbrand für seine Vorlesung über Anatomie des Menschen, sechs Stunden wöchentlich, nur 15 fl. 36 kr. zahlen. Allein unser Hr. Dr. wird sich vergeblich hinter diesen Schein verstecken; denn Allen ist es bekannt und der Verstorbene selbst erklärte sich dahin, dafs diese Vorlesung nicht ausreichend war und defshalb allgem ein alle Medieiner noch die anato- mischen Specialvorlesungen des damaligen Prosectors, jetzigen Professor Dr. Wilbrand besuchen muſsten. Dieser las aber Gefäſs- und Nervenlehre 4 Stunden wöchentlich mit 12 fl. Honorar und ebenso Anatomie und Physiologie der Centralge- bilde des Nervensystems und der Sinnesorgane 4 Stunden- chentlich auch à 12 fl. Honorar. Dieses machte also im Ganzen 14 Stunden Vorlesungen zu 39 fl. 36 kr., während ich 12 Stun- den lese und mir dafür ein Honorar von 30 fl. zahlen lasse.

Delsgleichen ertheilte Prof. Wilbrand jun. Secirübungen an frischen Leichen à 19 fl. Honorar und Secirübungen an

injicirten Leichen à 13 fl. und 2 fl. für den Anatomiediener,

zusammen 34 fl., während die Studirenden für Präparation aller Theile an frischen und injicirten Leichen jetzt 33 fl. zahlen. Nimmt man hinzu, daſs Hr. Prof. Wilbrand die Osteolo- gie für 6 fl., Dr. Bardeleben jetzt zu 10 fl. Honorar lieset, so bezahlt der Medieiner jetzt für seine anatomischen Studien im Ganzen 74 fl. und früher 73 fl. 36 kr. Man sieht also wie

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