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Zum Schluſſe habe ich Ihnen noch nach üblicher Weiſe über die Preißfragen zu berichten.
Für das Jahr 186 ⁄66 hatte die theologiſche Facultät die Aufgabe geſtellt: „Es ſollen auf Grund einer allgemeinen Vergleichung zwiſchen der altteſtamentlichen und der perſiſchen Religion die Berührungspunkte beider in Beziehung auf Lehren und Gebräuche herausgeſtellt und die Frage unterſucht werden, ob dieſelben durch geſchichtliche Einflüſſe der letzteren auf die erſtere zu erklären ſeyen“. Die über dieſes Thema der Facultät rechtzeitig eingelieferte einzige Arbeit führt das Motto: Dies diem docet. Das über dieſelbe von der Facultät gefällte Urtheil lautet wie folgt: „Zur Löſung der von der theologiſchen Facultät geſtellten Aufgabe iſt derſelben eine umfangreiche Arbeit mit dem Motto: Dies diem docet, überreicht worden. Dieſelbe iſt richtig angelegt, verſtändig ausgeführt und führt im Ganzen zu be— friedigenden Ergebniſſen. Und obgleich die darin niedergelegten Kenntniſſe im Alten Teſtamente der Durchbildung, Vollſtändigkeit und Sicherheit noch entbehren, auch die Unterſuchung nicht immer gründlich und umſichtig genug geführt iſt, und die Aufſtellungen öfters zu ſchroff gehalten ſind: ſo glaubte die Facultät doch, beſonders in Anerkennung des großen Fleißes und guten Erfolges, mit welchem ſich der Ver⸗ faſſer in den neueren verwickelten Unterſuchungen über die perſiſche Religionsge⸗ ſchichte zurechtzufinden wußte, die Arbeit des Preiſes für würdig erklären zu können“. Der Verfaſſer iſt Theodor Schäfer aus Friedberg, Studioſus der Theologie. Auf die von der juriſtiſchen, medieiniſchen und philoſophiſchen Facultät geſtellten Preis⸗ fragen ſind keine Antworten eingegangen. Für das Jahr 186%, werden folgende Preisaufgaben geſtellt: 1. Von der evangeliſch⸗theologiſchen Facultät: „Es ſollen die Zuſtände der Korinthiſchen Gemeinde, auf welche die Pauliniſchen Briefe an die Korinther Bezug nehmen, unter exegetiſcher Begründung und mit kritiſcher Berückſichtigung der bisherigen Anſichten auf's Neue unterſucht und mit Beziehung auf die Parteien der dortigen Gemeinde in einem Geſammtbilde darge⸗ ſtellt werden“. 2. Von der juriſtiſchen Facultät: „Darſtellung der Grundſätze des römiſchen Strafrechts über Mitſchuld, und Er⸗ klärung der in den Quellen vorkommenden Ausdrücke zur Bezeichnung der verſchie⸗ denen Arten derſelben“. 3. Von der mediciniſchen Facultät: „Kritik der vorgeſchlagenen Maaßregeln, auf eine relativ wohlfeile, aber dauerhafte, und der Landwirthſchaft Nutzen bringende Weiſe den Schädlichkeiten vorzubeugen,


