Durch die Abberufung des für das Jahr 1880/81 ernannten Rektors der Landesuniver⸗ ſität iſt mir zum andern mal die ehrenvolle Pflicht geworden, am Stiftungsfeſte der Hochſchule von dieſem Platze aus zu Ihnen zu ſprechen.
Mancherlei Veränderungen innerhalb des Lehrkörpers ſind ſeit dem vorigen Stiftungsfeſte vorgegangen. Unverändert aber iſt unſer aller dankbare Geſinnung gegen unſeren allergnädigſten Landesherrn, deſſen reiche Gunſt, wohlwollender Schutz und verſtändnißvolle Leitung auch im letzt⸗ verfloſſenen Jahr der Hochſchule zu Teil geworden ſind. Dieſer dankbaren Geſinnung laſſen Sie uns am heutigen Tag vor allem Andern Ausdruck geben, indem wir dem geliebten Landesherrn den Wunſch eines langen, glücklichen Lebens und die Verſicherung unſerer unwandelbaren Treue entgegen bringen.
Nicht ferne liegt am Stiftungsfeſte die Rückerinnerung an frühere Zeiten und die Er⸗ neuerung des Andenkens der Männer, die in vergangenen Jahrhunderten an dieſer Hochſchule gewirkt haben. Noch iſt eine berechtigten Anforderungen entſprechende Geſchichte der Gießener Hochſchule nicht geſchrieben. Darin möge der beſcheidene Verſuch, einen Bauſtein zu dieſer Ge⸗ ſchichte zu bearbeiten, ſeine Entſchuldigung finden. Daß die engere Wahl ſich auf ein Mitglied der Juriſtenfakultät lenkte, hat nicht bloß in meiner perſönlichen Beziehung zu dieſer Fakultät ſeinen Grund, ſondern iſt auch dadurch gerechtfertigt, daß neben der theologiſchen Fakultät die juriſtiſche es war, die in den früheren Jahrhunderten den Charakter unſerer Hochſchule beſtimmte und auf deren Geſchicke den maßgebenden Einfluß übte.
Zu der nicht kleinen Zahl von Gießener Juriſten, deren Namen in der Geſchichte der Rechtswiſſenſchaft von gutem Klange ſind, gehört der erſte professor primarius der Juriſten⸗ fakultät, zugleich der erſte Kanzler und erſte Rektor unſerer Hochſchule, Gothofredus Antonii. Das Lebensbild dieſes Mannes zu entwerfen und deſſen Stellung zu der Rechtswiſſenſchaft ſeines Zeitalters zu ſchildern, ſoll die Aufgabe des heutigen Vortrags ſein.


