Erhebung des städtischen Oktrois
— Tarif für die Dienstmänner
ö Für Branntwein, bei der Ausfuhr von mindestens 20 Liter: bei einem Stärkegehalt unter 38% pro Hektoliter 1.30 bei einem Stärk O1ů von 38 bis 41½% pro Hektoliter 1.60 bei einem Stärkegehalt von 42 bis 49% pro Hek toliter 1.85 bei einem Stärkegehalt von 50% an pro Hektoliter*1 2.15 für alle Liköre ohne Unterschied 1.50 Für Obstwein, bei der Ausfuhr von mindestens 40 Liter, pro Hektoliter.—.70 ö jür Bier, bei der Ausfuhr von mindestens 40 Liter, pro Hektoliter.—.10 Von Hafer, bei einer Ausfuhr von mindestens 50 Kilo, pro 50 Kilo—.08 Von Steinkohlen und Koks, bei der Ausfuhr von mindestens 3 Zentnern, pro Zentner—.04 Von Fleischwaren, wenn die Ausfuhr mindestens 20 Kilo beträgt, pro Kilo—.02
N Von 1 Raummeter Nadel⸗, Scheit⸗, Prügel⸗ und Klotzhol3z 16 Von 1 Raummeter Stochholz ohne Unterschied ob Laub⸗ oder Nadelholz—.12 Von 1 Zentner Steinkohlen und Koks—.04 Von 1 Zentner Braunkohlen.02 Von Reiserholz je nach dem Gespann von 1 Wagen oder Karren Laubholz⸗ wellen mit Pferden oder Ochsen be⸗ spannt für jedes Pferd respG. Ochsen.—.18 Desgleichen Nadelholzwellen mit Pferden oder Ochsen bespannt für jedes Pferd resp. Ochsen.—.12 Von 1 Wagen oder Karren Laub⸗ holzwellen mit Kühen bespannt für jede 8. 12 n 1 Wagen oder Karren Nadel⸗ vonzwellen mit 5 10007 27 jede Kuh 65—.09 F. Von Früchten. Von 1 Hektoliter Malz—.18 „ 1„ 10—.08 II. Ohtroi Miich 9 so itz Für Wein, bei der Ausfuhr von mindestens 40 Liter, pro Hektoliter. 3.—
Bemerkt wird, daß nur solche Quantitäten bei Feststellung des rückzuvergütenden Oktrois berücksichtigt werden, deren Ausfuhr gehörig nachgewiesen wird. Zu diesem Zwecke sind die Gegenstände am Ausgangstor dem Er⸗ heber vorzuführen und schriftüch nach Quan⸗ tität und Qualität zu deklarieren.
Tarif für die Dienstmänner.
I. Bestimmte Gänge:
a) in der inneren und äußeren Stadt(mit
Ausnahme der unter bbezeichnetenPunkte):
1. ohne Gepäck oder mit Gepäch bis zu 5 Kil 30 Pfg. 2. mit Gepäck von 10— 15 Kilo 40„ 4 V V 15— 0 7 50 V 25 50„ b) 909 folgenden Punkten: Neue Kaserne, Provinzialsiechenanst., Germania, Schützen⸗ haus, Liebigshöhe, Philosophenwald, Friedhof am Rodtberg, Textors Hardt und Hardthof: 1. ohne Gepäck oder mit Gepäck bis zu 5 Kilo 250 2. mit Gepäck von 5Y25 Kilo 80„ Für Rückaufträge ist in allen Fällen die Hälfte der vorstehenden Sätze zu zahlen.
II. Zeitarbeit:
a) ohne Gerätschaften: 1. für die erste Stunde. 2. für jede weitere Stunde. b) mit Gerätschaften: 1. für die erste Stunde 60„ 2. für jede weitere Stunde. 50„
50 Pfg. 40„
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Die angefangene Stunde wird als voll gerechnet.
III. Führung von Geschäftsreisenden. a) mit Mustern:
1. ur die erste Stunde 50 Pfg.
2. für jede weitere Stunde. 40„ b) wiwikertonen aaf handwacen:
für die erste Stunde 70„
2 ur jede weitere Stunde. 60
Die ½. Stunde wird als voll gerechnet.
Für die Tätigkeit außerhalb der Zeit im Sommer 6 Uhr vorm. bis 8 Uhr nachm., Winter 7 Uhr vorm. bis 7 Uhr nachm.— höhen sich die un 10 Df Sätze um 20 /0, mindestens aber um 10 Pfg.
Tarifüberschreitungen seitens der Dienst⸗ und Lohnmänner werden in Gemäßheit des § 148, pos. 8 der deutschen Gewerbe⸗ Ordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.


