34 7,3%, Arbeiter 31,2%. Wie man sieht, stellt die Landwirtschaft nahezu 9½ aller Selbständigen.
Von den Arbeitern ist nur rund /0 in der Land⸗ wirtschaft tätig.
Landwirtschaft.
Bei der in Verbindung mit der Volks⸗ und Be⸗ rufszählung 1925 vorgenommenen Erhebung wurden im Kreise Gießen insgesamt 14377 land⸗ und forstwirtschaftliche Betriebe gezählt. Von ihnen entfielen nach ihrer Gesamtfläche:
in die Größenklasse Betriebe FDune vn unter 2 ha 7069 4028 ha
2 bis„ 5 ha· 32⁴43 10531 ha , 168⁰ 11085 ha 10„„ 20 ha 3⁴⁴ 4228 ha 20„„ 50 ha 41 1193 ha 50„„ 100 a 29 2234 ha 100„„ 200 ha 33 4575 ha 200 und mehr ha 23 13 820 ha
Die restlichen 1915 Betriebe sind Kleingärten mit einer Fläche von 52 ha.
Die Durchschnittsgröße eines Betriebes ist also — bei Nichtberücksichtigung der Kleingärten— fast 4 ha. Die häufigste Betriebsgröße liegt dagegen in der Klasse unter 2 ha.
Nach der landwirtschaftlich benutzten Fläche gruppiert, fallen in die Größenklasse O Ar: 91 Be⸗ triebe(forstwirtschaftliche), 0,1—5 a 38, 5—50 a 4174, 0,5—1 ha= 1359, 1—2 ha 1602, 2—5 ha ⸗ 3249, 5—10 ha ⸗ 1596, 10—20 ha 304, 20—50 ha 24, 50—100 ha ⸗ 14, 100 und mehr ha ⸗ 11 Betriebe.
Größere Verschiebungen gegenüber der ersten Gruppierung bewirken nur die forstwirtschaftlichen Betriebe teils mit kleiner, teils ohne landwirt⸗ schaftlich benutzte Fläche. Von der Gesamtfläche ist dem Besitzverhältnis nach eigenes Land: 44433 ha, Pachtland: 6991 ha, Deputatland: 5 ha, Allmend⸗ land: 85 ha, der Rest sonstiges Land.
Ausschließlich aus Eigenland bestanden 2798 Be⸗ triebe, ausschließlich aus Pachtland 1040 und aus⸗ schließlich aus sonstigem(Deputat⸗, Allmend⸗ land usw.) 87. 4822 Betriebe haben mehr als die Hälfte eigenes und 1479 mehr als die Hälfte ge⸗ pachtetes Land. Die übrigen Betriebe haben mehr als die Hälfte sonstiges Land oder besitzen von keiner Art mehr als die Hälfte.
Allmendland war an 296 Betriebe verteilt.
Von den Betrieben mit einer Gesamtfläche von 2 ha und mehr)) wurden 5186 von Eigentümern selbst geleitet, während bei den restlichen 75 Be⸗
1) Ausgenommen Betriebe im Eigentum öffentlicher Körperschaften.
ö Abschnitt 1 ständige 20,6%(davon A 14,30), Angestellte trieben die Leitung in Händen eines Pächters
K N Verwalters lag. 1565 In 5198 Fällen konnte der Zeitpunkt der lehl Sser Eigentumsübertragung und der sie bewirkeh 451 Rechtsakt festgestellt werden. 75 Die Eigentumsübertragung erfolgte bei
4173 Betrieben in der Zeit vor 1915 14 13⁰„„„„ uhn 100 7³⁵„„„* 7 1919—1990 16⁰ 77„ V 7 nach 1923, 0
und zwar 618mal durch Kauf, 1729mal durch 4 Ir triebsübergabe(Altenteilsvertrag usw.) 428² 2851mal durch Erbanfall. Die LEigentumeilten
tragung durch Kauf hat ersichtlich nur geringe: deutung. Insbesondere konnte ein relatives Peit⸗ wachsen der Eigentumsübertragungen durch Hhilde in der Nachkriegszeit— eine naheliegende mutung— nicht nachgewiesen werden. 0 Von der Gesamtfläche aller Betriebe des Krewurt
und Oedland bestand. 65 Die landwirtschaftlich benutzte Fläche sent ser: zusammen zu knapp ½ aus Ackerland, zu ½ Wiesen und guten Weiden. Etwa 600 ha. waren Gartenland. Den größten Anteil— je fast 30%— an gesamten landwirtschaftlich benutzten Fläche hal die Betriebe in der Größenklasse 2—5 und 5—100es Die forstwirtschaftlich benutzte Fläche wird nehmlich von den Betrieben ohne landwirtscha 0 10 benutzte Fläche(reine Forstbetriebe) nachgewiszen
(5), Gerste(119,), Futterrüben(11), Fulg6r, pflanzen(10%). um Betriebe mit ausschl. Kartoffelland gab es Reite reine Gartenbaubetriebe wurden 719 gezätzer forstwirtschaftlich benutztes Land hatten 349 pese Fischgewässer 43 Betriebe aufzuweisen. Die 65 der Betriebe mit tragfähigen Obstbäumen 6
Der Viehbestand in den landwirtschaftlichen trieben des Kreises Gießen belief sich auf Pferde, 30730 Stück Rindvieh, 9735 Sch 24760 Schweine und 9663 Ziegen. Wähl Ziegen meist in Betrieben von unter 2 ha GH 2 vorkommen, sind Schafe, Schweine und Rindg in den mittleren, und Pferde in den größeren sche trieben am zahlreichsten?).
1) Ohne Kleingärten.“ 2) Die am 1. Dezember 1925 vorgenommene V gicher lung leinschließlich der nicht in der Landwirtschaft benushalte Tiere) hat bei Schafen und Ziegen einen geringer stand ergeben.


