Benutzung des Exerzierplatzes— Jahrmärkte— Wochenmarkt⸗Ordnung nach, soweit dies die Rücksicht auf die
Frühjahrspflanzung zuläßt, einige
grüne und blühende Winterpflanzen gesetzt, die später je nach der Witterung
zu entfernen sind.
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5. Die Abänderung dieser Bestimmungen bleibt der Friedhofskommission vorbe— halten.
Benutzung des Exerzierplatzes durch Zivilpersonen.
Das Fahren und Reiten sowie das Vieh— treiben auf dem Exerzierplatz ist verboten.
Das Radfahren ist nur in der Zeit ge— stattet, in welcher keinerlei militärische Ueb— ungen abgehalten werden.
verzeichnis der Gießener Jahrmärkte für 1914.
Dienstag, 6. Januar Rindviehmarkt 3. Februar 5
3. März„ 7. April 5. Mai
Mittwoch, 3. Juni„
Dienstag, 23.„ 7. Juli
4. August 1. Septbr.
Mittwoch, 7. Oktober Dienstag, 20. 7 3. November
. Dezember 15
Mittwoch, 25 Januar Schweinemarkt
Mittwoch, 21. Januar Schweinemarkt
5 4. Februar „ 18. 1 4. März 6 25.„ Schweinemarkt, Pferde⸗
markt u. Krämermarkt 8. April Schweinemarkt 22. April Schweine⸗u. Krämermarkt 6. Mai Schweinemarkt 20.„ Schweine- u. Krämermarkt Donnerst. 4. Juni Schweine- u. Krämermarkt Mittwoch 24.„ Schweinemarkt 8. Juli Schweine- u. Krämermarkt 22.„ Schweinemarkt 5. Aug. Schweine- u. Krämermarkt 19.„ Schweinemarkt 2. Sept. Schweine-u. Krämermarkt 16.„ Schweinemarkt, Pferde— markt u. Krämermarkt Donnerst. 8.Oktbr. Schweine-u. Krämermarkt Mittwoch 21.„ Schweinemarkt 4. Novbr. Schweinemarkt 18.„ Schweine-u. Krämermarkt 2.Dezbr. Schweinemarkt 16.„ Schweine-u. Krämermarkt
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wWochenmarkt⸗Ordnung.
(Vom 14. September 1909.)
Auf Grund der§8 69 und 149 der Ge— werbeordnung, sowie des Artikel 56 der Städteordnung wird im Einverständnis mit der Stadtverordneten-Versammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1909 zu Nr. M. d. J. III 8342 die nachfolgende
Wochenmarktordnung für die Provinzialhauptstadt Gießen erlassen
8 1. Am Dienstag, Donnerstag und Samstag jeder Woche findet in Gießen Wochenmarkt statt. 2. Die Marktzeit dauert dabei vom
15. April bis 15. September einschl. von 7 Uhr


