Stiftungen und Stipendien 34⁵
universität auf ein Jahr verliehen. Christ— liche und jüdische Studierende wechseln da— bei ab. Bei tadellosem Verhalten des Stipendiaten wird das Stipendium für die normale Zeit des Studiums weitergewährt.
Karl⸗Friedrich-Heimburger Stiftung. Kapi— tal 10000 Mk. Die Stiftungszinsen sollen im Mindestbetrag von 600 Mk. und Höchst— betrag von 900 Mk. vergeben werden. Bestimmt für solche reichsangehörige männ— liche Studierende der klassischen Altertums— wissenschaft, der alten oder der Renaissance— geschichte und der Kunstgeschichte, die auf einer Reise nach den Stätten der klassischen und Renaissancekultur(Italien, Griechen⸗ land) eine Förderung ihrer Gesamtpersön— lichkeit anstreben wollen.
Heinrich Curschmann-Stiftung. Kapital 5000 Mk. Ein Jahresstipendium für einen bedürftigen, fleißigen und begabten reichs— deutschen Studierenden der Medizin in
klinischen Semestern. Den Vorzug haben in erster Linie Söhne von Volksschullehrern, in zweiter von Aerzten.
Stiftung des Pfarrers i. P. Leydhecker in
Auerbach a. d. B. Kapital 3000 Mk. Die Jahreszinsen sind für die Erteilung eines Preises für eine Arbeit aus dem Gebiet der äußeren und der inneren Mission be— stimmt.
Jubiläumsstiftung für Studierende der
Medizin und der Naturwissenschaften. Das Stipendium wird für ein Jahr ver— geben. Zur Bewerbung berechtigt sind abwechselnd reichsdeutsche Studierende der Medizin und der Naturwissenschaften, die seit mindestens zwei Semestern an der Landesuniversität immatrikuliert sind und sich durch Zeugnisse über Fleiß und Tüchtig— keit ausweisen können. Jährliche Höhe des Stipendiums 350 Mh.
Verzeichnis der a.d. Universität Gießen bestehenden Stiftungen.
Neubauersche Stiftung. Das Stiftungs— kapital beträgt zurzeit 7417,14 Mk. Aus den Zinsen können Witwen von ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Universität Gießen, mit Ausschluß jedoch solcher, welche hinreichendes eigenes Ver— mögen zu standesgemäßem Unterhalt be— sitzen, eine jährliche Rente beziehen. Die Bewerbungen um eine Rente sind an die Großh. Landes-Universität zu richten. Die Zeit der Bewerbung wird jeweils bekannt gegeben.
von Glöcknersche Familienstiftung. Das Stiftungskapital beträgt zurzeit rund 11000 Mk. Die Zinsen sollen an„dürftige Witwen, studierende Jünglinge oder Waisen und sich verheiratende Töchter nach be— scheinigter Verwandtschaft des Mooser— Riegelmännischen Stammes, Dürftighkeit und guter Aufführung“ verabfolgt werden. Die Vergebung der Zinsen erfolgt durch die Landes-Universität; Gesuche um Unter— stützung sind jeweils vor dem 15. Dezember an diese zu richten.
Karl August Credner-Stiftung. Das Kapital beträgt 10 000 Mk. Die Zinsen sind zur Unterstützung bedürftiger Witwen und un— verheirateter Töchter von verstorbenen Professoren und Privatdozenten der Landes— Universität bestimmt. Anspruch auf Be— rücksichtigung haben demnach alle Witwen und hinterlassenen ehelichen, nicht im Haus— halte der Mutter lebenden Töchter, deren
Gatte bezw. Vater zur Zeit seines Todes ordentlicher od. außerordentlicher Professor od. Privatdozent an der Landes-Universität war, und deren Vermögensverhältnisse sie als einer Unterstützung bedürftig erscheinen lassen. Dabei soll es keinen Unterschied machen, ob der Gatte bezw. Vater bis zu seinem Tode im altiven Dienste stand oder bereits in den Ruhestand getreten war. Die Gesuche um eine Rente sind an den Engeren Senat der Landes-Universität zu richten. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gegeben.
Heinz Credner⸗-Stiftung. Das Kapital be—
trägt 30 000 Mk. Diese Stiftung soll dem gleichen Zwecke dienen wie die„Karl August Credner-Stiftung“. Die Auszahlung der Rente erfolgte zum ersten Male am 20. Februar 1907. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gegeben.
Landständische Jubiläumsstiftung. Kapital
30000 Mäk. Die Zinsen dieses Kapitals sollen dem Gesamtsenat der Ludoviciana alljährlich zur freien Verfügung stehen.
Witwen- und Waisenfonds der Universität
Gießen. Der Witwen- und Waisenfonds hat den Zweck, Zuwendungen an die Witwen und Waisen der ordentlichen Professoren, außerordentlichen Professoren und Privat— dozenten der Landesuniversität zu ge— währen, ohne ihnen Rechtsansprüche ein— zuräumen.


